Eurasisches Patent
Durch das Eurasische Patentabkommen kann ein Eurasisches Patent für die
folgenden Länder erhalten werden, wenn die Anmeldung in russischer Sprache
eingereicht wird:
Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Eurasien, Kasachstan, Kirgistan,
Republik Moldavien, Russische Föderation, Tadschikistan, Turkmenistan.
Sitz des Eurasischen Patentamtes ist Moskau.
Nach der Erteilung sind Übersetzungen vom Russischen in andere Sprachen
nicht erforderlich. Eine eurasische Patentanmeldung kann innerhalb von 6 Monaten
nach einer negativen Entscheidung, insbes. nach einem Zurückweisungsbeschluß
in eine nationale Patentanmeldung umgewandelt werden.