Kleines Lexikon des Gewerblichen Rechtsschutzes

Eurasisches Patent

Durch das Eurasische Patentabkommen kann ein Eurasisches Patent für die folgenden Länder erhalten werden, wenn die Anmeldung in russischer Sprache eingereicht wird:

Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Eurasien, Kasachstan, Kirgistan, Republik Moldavien, Russische Föderation, Tadschikistan, Turkmenistan.

Sitz des Eurasischen Patentamtes ist Moskau.

Nach der Erteilung sind Übersetzungen vom Russischen in andere Sprachen nicht erforderlich. Eine eurasische Patentanmeldung kann innerhalb von 6 Monaten nach einer negativen Entscheidung, insbes. nach einem Zurückweisungsbeschluß in eine nationale Patentanmeldung umgewandelt werden.

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