Es ist die Seite der Bundeszollverwaltung zum gewerblichen Rechtsschutz,
www.zoll.de
Die Bundeszollverwaltung ist bei der Bekämpfung der Marken- und Produktpiraterie
hilfreich. So heißt es auf der Seite Marken- und Produktpiraterie:
"Die Zollbehörde bietet mit ihrem Grenzbeschlagnahmeverfahren den
Schutzrechtsinhabern ein wirkungsvolles Instrument, den Fälschern
entgegenzutreten. Mit Hilfe des Grenzbeschlagnahmeverfahrens kann verhindert
werden, dass die gefälschten Artikel, die überwiegend aus dem
Ausland kommen, in den Einzelhandel gelangen und den Verbrauchern angeboten
werden."
Zu einem nationalen Antrag auf Grenzbeschlagnahme und einem entsprechenden Antrag
nach Gemeinschaftsrecht werden ausführliche Informationen gegeben. Ein
Antragsformular kann auf der Seite
Verbote und Beschränkungen
unter Antrag auf Beschlagnahme durch die Zollbehörden nach nationalem Recht heruntergeladen werden.
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