Link des Monats Januar 2003

 

Es ist die Seite der Bundeszollverwaltung zum gewerblichen Rechtsschutz,

www.zoll.de

Die Bundeszollverwaltung ist bei der Bekämpfung der Marken- und Produktpiraterie hilfreich. So heißt es auf der Seite Marken- und Produktpiraterie:

"Die Zollbehörde bietet mit ihrem Grenzbeschlagnahmeverfahren den Schutzrechtsinhabern ein wirkungsvolles Instrument, den Fälschern entgegenzutreten. Mit Hilfe des Grenzbeschlagnahmeverfahrens kann verhindert werden, dass die gefälschten Artikel, die überwiegend aus dem Ausland kommen, in den Einzelhandel gelangen und den Verbrauchern angeboten werden."

Zu einem nationalen Antrag auf Grenzbeschlagnahme und einem entsprechenden Antrag nach Gemeinschaftsrecht werden ausführliche Informationen gegeben. Ein Antragsformular kann auf der Seite Verbote und Beschränkungen unter Antrag auf Beschlagnahme durch die Zollbehörden nach nationalem Recht heruntergeladen werden.

 

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