Durch
ein Patent wird eine technische Erfindung gegen
Nachahmung geschützt (§ 9 Patentgesetz =
PatG) und so ein Marktvorteil gesichert. Die maximale
Laufzeit eines Patentes beträgt 20 Jahre ab dem
Anmeldetag. Um eine Erfindung durch ein Patent
beim Deutschen Patent- und Markenamt
schützen zu lassen, müssen folgende Voraussetzungen
erfüllt sein (§1 PatG):
- Die Erfindung muß neu sein, d.h. sie darf
aus dem Stand der Technik nicht bekannt sein
(§ 3 PatG).
- Die Erfindung muß auf einer erfinderischen
Tätigkeit beruhen, d.h. sie muß deutlich
über dem Stand der Technik herausragen (§ 4
PatG).
- Die Erfindung muß gewerblich anwendbar sein
(§ 5 PatG). (Diese Voraussetzung ist
meistens gegeben)
Eine Patentanmeldung muß
enthalten
- einen Antrag auf Erteilung eines Patents,
- die Erfinderbenennung,
- eine Beschreibung der Erfindung,
- Patentansprüche und
- ggf. Zeichnungen
Eine Anmeldegebühr ist zu
entrichten.
Nicht patentfähig sind
- Entdeckungen, wissenschaftliche Theorien,
mathematische Methoden,
- ästhetische Formschöpfungen,
- Pläne, Regeln, Verfahren für gedankliche
Tätigkeiten, für Spiele oder für
geschäftliche Tätigkeiten sowie
- Computerprogramme (Ausnahme: Die Lösung
des Programmes ist technischer Natur)
- Die Wiedergabe von
Informationen (§ 1 PatG).
Wird nach Stellen des
Prüfungsantrages die angemeldete Lehre zum
technischen Handeln vom Prüfer des Patentamtes für
neu und erfinderisch gehalten, so erfolgt die
Erteilung eines Patents. Nach der Patenterteilung
können Dritte gegen das Patent innerhalb von 3
Monaten ab der Veröffentlichung schriftlich
Einspruch einlegen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist
kann jeder beim Bundespatentgericht gegen das Patent
eine Nichtigkeitsklage erheben (§ 81 -84 PatG). Für
das Patent sind ab dem dritten Jahr Jahresgebühren
zu entrichten. Ein Patent kann auch beim Europäischen
Patentamt in München, als Internationale
Patentanmeldung (PCT) oder als einzelstaatliche
Auslandsanmeldung beantragt werden.
Wer ein Patent verletzt, kann vom
Inhaber des Patents auf Unterlassung und auf
Schadensersatz in Anspruch genommen werden.