Patentstatistik und die Innovationskraft eines Landes

 

Kann aus Patentstatistiken auf die Innovationskraft eines Landes geschlossen werden? Ja, dies ist möglich und es zeigt sich, dass Deutschland hinter Japan an zweiter Stelle liegt.

Patentanmeldungen sind bezüglich der Innovationskraft dann aussagekräftig, wenn diejenigen Patentanmeldungen gezählt werden, die Inländer bei ihrem jeweiligen nationalen Patentamt einreichen. Hierbei wird der Umstand genutzt, dass Unternehmen und freie Erfinder ihre neue technische Entwicklung üblicherweise zuerst bei einem inländischen Patentamt anmelden um dann innerhalb eines Jahres dieselbe Erfindung im Ausland einzureichen, wenn sich herausgestellt hat, dass die Erfindung neu und marktfähig ist.

Bisher wurden in der Statistik Patentanmeldungszahlen verschiedener Länder verglichen, ohne auf die unterschiedlichen Größen der Länder Rücksicht zu nehmen. Es müssen aber die Patentanmeldungszahlen der USA schon allein deshalb größer sein als die Deutschlands, da die Bevölkerung und damit auch die Anzahl der Ingenieure in den USA wesentlich größer ist. Die Patentstatistiken verschiedener Länder sind also nur dann aussagekräftig, wenn die Anmeldungszahlen entsprechend der Bevölkerung, das heißt z.B. pro eine Millionen Einwohner angegeben werden.

Das Diagramm zeigt vergleichbare Zahlen zu den Ländern Japan, Deutschland, den USA, Großbritannien und Frankreich. Ein erster Blick auf das Diagramm bringt die seit langem bekannte Erkenntnis, dass in Japan der Patentschutz wesentlich stärker genutzt wird als in anderen Industrieländern. Dies wird häufig dadurch erklärt, dass das japanische Patentamt höhere Anforderungen an die Einheitlichkeit einer Patentanmeldung stellt als Patentämter anderer Länder. Es ist deshalb in Japan eher erforderlich, unterschiedliche technische Lösungen einer Aufgabe in mehrere Patentanmeldungen zufassen. Es kann somit davon ausgegangen werden, dass in Japan doppelt so viele Patentanmeldungen eingereicht werden müssen wie z.B. in Deutschland. Deshalb ist es realistisch, die Patentanmeldungszahlen des japanischen Patentamtes zu halbieren. Wird dies getan, so ist die Anmeldungstätigkeit der Japaner aber immer noch mehr als doppelt so hoch wie die der Deutschen. Die Japaner sind also weiterhin vorbildlich in ihrer Anmeldungstätigkeit.

Dem Diagramm kann ferner entnommen werden, dass nach Japan in Deutschland die meisten Patentanmeldungen pro Bevölkerung eingereicht werden. Die Deutschen reichen relativ mehr Patentanmeldungen ein als in den USA und wesentlich mehr als in Großbritannien und Frankreich. Somit kann die erfreuliche Aussage gemacht werden, dass nach den Japanern die Deutschen die meisten Erfindungen tätigen und dementsprechend den Patentschutz am häufigsten nutzen. Auch wenn die Amerikaner als äußert innovativ gelten, so übertreffen die Patentanmeldungszahlen der Deutschen diese um ein Beträchtliches.

Ferner zeigt das Diagramm, dass in den letzten zehn Jahren in den meisten Ländern die Patentanmeldungszahlen gestiegen sind. Es wird von den Unternehmen immer mehr erkannt, dass neue technische Entwicklungen geschützt werden müssen um Markterfolge erreichen zu können.

Interessanterweise kann dem Diagramm entnommen werden, dass ein Rückgang der deutschen Patentanmeldungszahlen 1991 erfolgte. Hier wirkt sich die Wiedervereinigung Deutschlands aus. 1991 wuchs die Bevölkerung der Bundesrepublik um 18 Millionen Einwohner ohne gleichzeitig neue Patentanmeldungen aus den neuen Ländern zu erhalten. Dies wurde aber in den folgenden Jahren aufgeholt.

© 2001 Patentanwalt Dr.-Ing. H. B. Cohausz

 

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