FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Recht im Internet

 

Ist im Internet rechtlich mehr erlaubt?

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Im Internet gelten dieselben rechtlichen Bestimmungen wie auch auf anderen Gebieten.

Darüberhinaus gelten im Internet Benimmregeln, die "Netiquette" genannt werden und eingehalten werden sollten.

Was darf im Internet nicht veröffentlicht werden?

Die Inhalte von Webseiten dürfen nicht gegen Gesetze verstoßen. Verboten sind z.B. Beleidigungen und Beschimpfungen von Personen, unwahre Behauptungen und unsachliche Kritik (Schmähkritik) von Produkten. Auch dürfen die Privatsphäre und religiöse Gefühle nicht verletzt werden.

Gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen ferner pornographische Inhalte, sonstige jugendgefährdende Inhalte und Anleitungen zu Straftaten.

Gegendarstellungen können auf privaten Homepages nicht verlangt werden. Die bleiben mehr öffentlich wirkenden Seiten vorbehalten, wie der Webseite einer Zeitung.

Ist es zulässig, Links auf fremde Seiten zu setzen?

Es ist nicht Pflicht, den Inhaber einer Internetseite zu fragen, ob er es zuläßt, einen Link auf der eigenen Seite anzuordnen, der zu seiner Seite führt. Schließlich hat der Inhaber der fremden Seite diese ins Internet gesetzt, damit sie öffentlich zugänglich ist.

Es ist aber ein Gebot der Höflichkeit, den Inhaber der fremden Seite über den Link zu informieren, damit diesem die Möglichkeit gegeben wird, sich dagegen auszusprechen.

Sollte der seltene Fall eintreten, dass der Inhaber der fremden Seite den Link nicht wünscht, so muss dieser entfernt werden.

Bin ich für die Inhalte der Webseiten Dritter verantwortlich, wenn auf meiner Internetseite ein Link zu dieser Webseite führt?

Als Betreiber einer Webseite sind Sie für die Inhalte der Webseiten Dritter verantwortlich, wenn ein Link auf Ihrer Seite zu der Seite des Dritten führt. Eine Verantwortung besteht nur dann nicht, wenn Sie sich ausdrücklich von den Inhalten distanzieren. Dies kann mit folgendem Satz (Disclaimer) geschehen: "Wir sind nicht verantwortlich für Inhalte externer Internetseiten."

Ein solcher Disclaimer nützt aber wenig, wenn Ihnen unterstellt werden kann, dass Sie von der Strafbarkeit des Inhalts der Internetseiten des Dritten hätten wissen müssen. Deshalb sollten Sie die Internetseiten Dritter sorgfältig prüfen, ehe Sie einen Link dorthin setzen.

Kann ich von fremden Internetseiten Texte, Dateien, Bilder und Fotos in meine Internetseite übernehmen?

Die Inhalte von Internetseiten sind durch das Urheberrecht geschützt, so dass eine übernahme insbesondere ein Kopieren in meine Internetseite eine Verletzung der Urheberrechte des Seiteninhabers darstellt.

Der Seiteninhaber muß zuvor um Erlaubnis gefragt werden. Hierbei sollte der Seiteninhaber auch gefragt werden, ob die Inhalte, an denen Sie interessiert sind, frei von Rechten Dritter sind. Es könnte nämlich sein, dass die betreffenden Inhalte nicht von dem Seiteninhaber stammen, sondern von einem Dritten, so dass ein Dritter gefragt werden muss.

Dagegen ist es zulässig, Inhalte aus fremden Internetseiten zu kopieren und für private Zwecke zu verwenden. Sobald diese Inhalte aber in Internetseiten gesetzt werden, ist dies eine Urheberrechtsverletzung. Dies auch dann, wenn die eigene Internetseite nur privat und nicht kommerziell genutzt wird. Das Einsetzen in eine nicht kommerzielle Internetseite gilt als eine unzulässige Verbreitung (Veröffentlichung), da Ihre Internetseiten jedem zugänglich sind.

Darf ich Fotos von prominenten Personen in meine Internetseite setzen?

Wenn das Foto nicht von Ihnen gemacht wurde, muß der Fotograf oder die Fotoagentur um Erlaubnis gefragt werden.

Wurde das Foto von Ihnen aufgenommen, so benötigen Sie die Einwilligung des Prominenten.

Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn eine Person der Zeitgeschichte (d.h. eine sehr bekannte Person wie Madonna) in einer öffentlichen Situation als Teil einer Gruppe oder der Masse (wie einer öffentlichen Versammlung oder einer Parade) fotografiert wurde. Wurde diese Person der Zeitgeschichte aber durch ein Teleobjektiv aus der Menschengruppe herausgeholt, so gilt diese Ausnahme nicht.

Besteht die Gefahr, dass ich als privater Homepage-Betreiber Markenrechte verletze?

Grundsätzlich kann mit einer nicht kommerziell betriebenen Homepage ein Markenrecht nicht verletzt werden.

Sobald Sie aber aus Ihrer Homepage Einkünfte erzielen oder Ihre Homepage von einem gewerblichen Unternehmen unterstützt wird, gilt eine Webseite nicht mehr als privat. Eine kommerzielle Betätigung wird auch dann angenommen, wenn Sie eine Bannerwerbung gegen Entgelt führen oder immer wieder über Produkte desselben Unternehmens berichten.

Sobald Ihre Homepage als eine private nicht angesehen werden kann, müssen Sie Markenrechte beachten. Weitere Informationen zur Verletzung von Marken finden Sie in dem Lehrprogramm MARKEN & NAMEN, das von unserer Homepage kostenlos herunter geladen werden kann.

Was muß bei der Auswahl und Registrierung von Domain-Namen beachtet werden?

Ausführliche Informationen zu diesem Thema sind auf den Seiten der Denic zu finden. Sie finden dort FAQs zu folgenden Themenbereichen:

  • FAQs zur Registrierung von Domains
  • FAQs zu rechtlichen Fragen, die sich dem Domaininhaber stellen
  • FAQs zur Erhebung von Ansprüchen gegen den Domaininhaber
  • FAQs im übrigen

Ferner Registrierungsbedingungen, Registrierungsrichtlinien, eine Formularsammlung und Rechtsprechung.

 

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Diese Seite wurde zuletzt geändert am 26.04.2008/ WI.
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