Kleines Lexikon des Gewerblichen Rechtsschutzes

DIN 34 / ISO 16016: Kennzeichnung von Schutzrechten

Inhaber von Schutzrechten sind bestrebt, sowohl auf Waren als auch in der Werbung auf ihr Schutzrecht hinzuweisen. Zum einen geschieht dies um andere davon abzuhalten, die betreffenden Schutzrechte zu verletzen. Zum anderen erfolgt es, um Qualität und Fortschritt ihrer Waren hervorzuheben.

Mit der DIN 34 wurden in Deutschland bzw. mit der ISO 16016 auf internationaler Ebene folgende Kurzzeichen zur Kennzeichnung von Schutzrechten standardisiert:

(P)
(U)
(D)
(R)
(C)
Patent
Gebrauchsmuster
Geschmacksmuster
Marke
Urheberrecht
engl.: patent
engl.: utility model
engl.: design patent
engl.: registered trademark
engl.: copyright

Hilfreich ist es, wenn bei Patenten, Gebrauchsmustern und Geschmacksmustern hinter dem jeweiligen Buchstaben die Nummer des Schutzrechtes angegeben wird.
Bei Urheberrechtshinweisen wird üblicherweise die Jahreszahl der ersten Veröffentlichung und der Name des Rechtsinhabers mitangeführt.

Die Kurzzeichen (P), (U) und (D) wurden von Dr. H.B. Cohausz entwickelt und in die Normen eingeführt.

Literatur:

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