Internationale Registrierung - IR-Marke
Das Madrider Markenabkommen (MMA) und das Protokoll zum Madrider Markenabkommen
(PMMA) ermöglicht Angehörigen der Vertragsländer für
ihre im Heimatland eingetragene Marke Markenschutz
in den anderen Vertragsländern durch eine einzige Registrierung beim
Internationalen Büro der Weltorganisation für geistiges Eigentum
(OMPI/WIPO) zu bekommen. Die Vertragsländer, in denen
ein Schutz begehrt wird müssen benannt werden.
Das Gesuch um Internationale Registrierung ist in französischer
oder englischer Sprache bei der
Behörde des Heimatlandes zur Vermittlung einzureichen.
Vertragsstaaten nach dem MMA sind:
Ägypten, Albanien, Algerien, Armenien, Aserbaidschan, Benelux*,
Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, VR China*, Dänemark**, Deutschland*,
Estland**, Finnland**, Frankreich*, Georgien*, Großbritannien**, Island**,
Italien, Föderale Rep. Jugoslawien*, Kasachstan, Kenia*, Kirgisistan, Demokratische
Volksrepublik Korea* (Nordkorea), Kroatien, Kuba*, Lesotho*, Lettland, Liberia,
Liechtenstein*, Litauen**, Marokko*, Mazedonien, Republik Moldau*, Monaco*, Mongolei,
Mosambik*, Norwegen*, Österreich*, Polen*, Portugal*, Rumänien*,
Russische Föderation*, San Marino, Schweden**, Schweiz*, Sierra Leone, Slowakei*,
Slowenien*, Spanien*, Sudan, Südkorea**, Swasiland*, Tadschikistan, Tschechische Republik*,
Turkmenistan**, Türkei**, Ukraine, Ungarn*, Usbekistan, Vietnam,
Weißrußland (Belarus).
* gleichzeitig Vertragsländer nach dem Madrider Markenabkommen, MMA und nach
dem Madrider Markenprotokoll, PMMA
** nur nach dem Madrider Markenprotokoll, PMMA
Nach der Internationalen Registrierung wird die Marke den zuständigen
Länderbehörden der beantragten Länder mitgeteilt. Nach der Registrierung
ist die Marke in jedem Land ebenso geschützt, als wäre sie dort unmittelbar
hinterlegt worden. Da es sich um nationale Rechte handelt, können die
Behörden innerhalb eines Jahres nach Maßgabe der nationalen Gesetze den
Schutz verweigern.
Die Schutzdauer beträgt 10 Jahre und kann danach beliebig oft verlängert werden.
Literatur:
- Leitfaden für die internationale Registrierung von Marken, hrsg. von der
Weltorganisation für geistiges Eigentum, Genf, Carl Heymanns Verlag, Köln