Diese neue Markenform ist am weitesten verbreitet, in den USA werden sie seit den 50er Jahren,
in Europa mit Inkrafttreten der Markenrechtsrichtlinie Mitte bis Ende der 90'er Jahre eingetragen.
Zurückweisungen sind eher selten
Sie finden als
Hörmarken I, in
Hörmarken DE 2005,
Hörmarken DE 2006 und
Hörmarken DE 2007 die deutschen Markeneintragungen, die mit über 180 Einträgen noch vor den USA stehen.
Spezialität der deutschen Eintragungen sind neben kurzen Jingles Sonagramme, die Geräusche
wiedergeben, aber auch umfangreiche Partituren, die ebenfalls bei der Wiedergabe im Markenblatt
des DPMA nicht die Voraussetzungen des EuGH erfüllen. Aus der Liste Hörmarken I verweisen wir
z.B. auf die für Spielautomaten eingetragene Marken Nr. 395 16 056 und 396 00 853, die die
beteiligen Verkehrskreisen nur mit einem Physikstudium und Spezialisierung in Akustik und / oder
einem Musikstudium verstehen und ggf wiedergeben könnnen. Diese Art der Darstellung ist daher
nicht klar, eindeutig, in sich abgeschlossen, leicht zugänglich und verständlich im Sinne des EuGH.
In
Hörmarken II,
Hörmarken Update 2005,
Hörmarken Update 2006 und in
Hörmarken Update 2007
finden Sie Eintragungen zu Hörmarken in Australien, in Alicante, in den USA und bei der WIPO.
Wie Sie sehen, muss in den USA jede nicht visuell wiederzugebende Marke [No Drawing] eine
Beschreibung der Tonfolge und / oder des Geräusches enthalten. Ob dies immer eindeutig ist,
zeigt die folgende in Klasse 28 eingetragene Marke mit dieser Beschreibung:
The mark is a yell consisting of a series of approximately ten sounds, alternating between the
chest and falsetto registers of the voice, as follow -
1) a semi-long sound in the chest register,
2) a short sound up an interval of one octave plus a fifth from the preceding sound,
3) a short sound down a Major 3rd from the preceding sound,
4) a short sound up a Major 3rd from the preceding sound,
5) a long sound down one octave plus a Major 3rd from the preceding sound,
6) a short sound up one octave from the preceding sound,
7) a short sound up a Major 3rd from the preceding sound,
8) a short sound down a Major 3rd from the preceding sound,
9) a short sound up a Major 3rd from the preceding sound,
10) a long sound down an octave plus a fifth from the preceding sound.
Hier können Sie die zuvor beschriebene Soundmarke anhören
Sonagramme sind eher die Ausnahme spielten aber im Prüfungsverfahren der Harley Davidson Hörmarke
eine Rolle, um das Auspuffgeräusch dieses Motorrads zu definieren.
Die Markenameldung wurde aber nach mehrjährigem Widerspruchsverfahren 2000 nicht weiterverfolgt.
Hier können Sie die Harley Davidson Soundmarke anhören
Unter Hörmarken findet man in der WIPO-Datenbank Romarin mehr als 10 Treffer, aber hiervon
sind offenbar nur 3 durch Notenschrift definierte Jingles, der Rest Fehleingaben entweder
im amtlichen Register oder bei der redaktionellen Aufarbeitung der Daten. So mutiert der
ursprüngliche Slogan Nr 395 26 716: "Auf diese Steine können Sie bauen…"
gemäß ROMARIN®, 12/02 zu der "Hörmarke" No 659 177.
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