Urheberrecht im digitalen Zeitalter
 

Am 13.09.2003 ist ein neues Urheberrecht in Kraft getreten. Seitdem machen sich alle strafbar, die Musikfilme oder Computerspiele im Internet zum Downloaden anbieten oder verbreiten, ohne hierzu berechtigt zu sein.

Dies gilt unabhängig davon, ob dies gewerblich, privat, entgeltlich oder unentgeltlich geschieht. Das Gesetz verbietet außerdem das Umgehen oder "Knacken" eines Kopierschutzes von elektronischen Medien, wie z.B. Musik-CDs und Video-DVDs. Hier gilt das Verbot auch für private Kopien. Das Verbot von Privatkopien aus "offensichtlich illegalen Quellen" richtet sich vor allem gegen Musiktauschbörsen im Internet. Das Umgehen des Kopierschutzes ist allerdings nicht strafbar. Es muss aber mit Schadensersatzforderungen der Verwertungsberechtigten gerechnet werden. Geräte und Programme, die einen Kopierschutzmechanismus umgehen können, dürfen nicht mehr verkauft werden.

Die neuen Regelungen gehen zurück auf die EU-Richtlinie zur Harmonisierung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft aus dem Jahr 2001. Die Urheberrechte Europas sollten dadurch an das digitale Zeitalter angepasst werden. Es sollte sicher gestellt werden, dass der Schutz digital gespeicherter Werke in Europa gesichert ist.

Wichtig ist, dass das grundsätzliche Recht auf Privatkopien von urheberrechtlich geschützten Werken weiterhin bestehen bleibt. Das gilt auch für Kopien von digitalen Werken ohne Kopierschutz. Kopiergeschützte Werke müssen deutlich sichtbar gekennzeichnet sein. Die Rechtsinhaber müssen auch Mittel zur Umgehung des Kopierschutzes bereit stellen, damit z.B. Schüler, Studenten, Lehrer und Universitätsangehörige weiterhin ungehinderten Zugang auch zu kopiergeschützten Werken bekommen und außerdem Kopien und digitale Archive für einen begrenzten Nutzerkreis angelegt werden können.

Urheberrechtsgesetz

 

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