Ausstellungspriorität - Messepriorität

 

Wird eine Erfindung oder ein neues Design auf einer Ausstellung oder Messe ausgestellt, so kann der Tag des Ausstellungsbeginns als Priorität beansprucht werden (Ausstellungsgesetz).

Voraussetzung ist, dass die Anmeldung innerhalb von 6 Monaten ab Ausstellungsbeginn beim Patentamt eingereicht wird. Auch muss das Bundesjustizministerium im Bundesgesetzblatt bekannt gemacht haben, dass diese Ausstellung zu denjenigen gehört, bei denen eine Prioritätsbeanspruchung zugelassen wird. In der Liste sind die zugelassenen Ausstellungen aufgeführt.

Die Priorität einer Ausstellung kann aber nur bei Marken, Gebrauchsmustern und Geschmacksmustern und in der Regel nicht bei Patenten beansprucht werden.

Eine Messepriorität kann für Patente nur zu Internationalen Ausstellungen beansprucht werden, wenn diese mindestens 3 Wochen und höchstens 6 Monate dauern und vorwiegend nicht kommerzieller Art sind, siehe Übereinkommen über Int. Ausstellungen Art. 2 und 4. Diese Voraussetzungen sind bei allen üblichen deutschen Messen und Ausstellungen nicht gegeben, auf denen technische Entwicklungen ausgestellt werden.

Die Ausstellungspriorität kann ferner nicht für neue erfinderische Verfahren beansprucht werden, da durch Gebrauchsmuster Verfahren kraft Gesetz nicht schutzfähig sind. Verfahren lassen sich nur durch Patente schützen. Für Patente gibt es aber praktisch keine Ausstellungspriorität.

Checkliste für das Beanspruchen einer Ausstellungspriorität

Folgendes ist zu beachten bei der Beanspruchung einer Ausstellungspriorität für eine Erfindung:

  • Eine Ausstellungspriorität sollte nur in Notfällen genutzt werden. Sicherer ist es vor Beginn einer Ausstellung die Erfindung zum Patent oder Gebrauchsmuster und oft zusätzlich noch als Geschmacksmuster anzumelden.
  • Für ein neues technisches Verfahren kann eine Ausstellungspriorität nicht beansprucht werden. Hier immer vor der Ausstellung ein Patent anmelden.
  • Das neue Produkt/Gerät/Vorrichtung/Marke muss auf dem Messestand deutlich sichtbar präsentiert werden, so dass die Eigenschaften für jeden Messebesucher erkennbar sind.
  • Um nachweisen zu können, dass das neue Produkt/Gerät/Vorrichtung/Marke auf dem Messestand ausgestellt wurde, sollte man sich dies von der Messeverwaltung am ersten Messetag bestätigen lassen.
  • Die Anmeldung muss innerhalb von 6 Monaten ab dem ersten Ausstellungstag beim Patentamt eingereicht und die Ausstellungspriorität muss in dieser Anmeldung (innerhalb von 2 Monaten ab dem Anmeldetag) beantragt werden.
  • Die Ausstellung/Messe muss in der Liste enthalten sein.

 

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