Stand: 1. Juli 2008
1 Anmeldung in elektronischer Form / in Papierform.
2 Ein Antrag nach § 43 PatG / § 7 GebrMG (Recherche) ist nicht zwingend
mit der Anmeldung zu stellen.
3 Die Prüfungsgebühr reduziert sich auf EUR 150, wenn
ein Antrag nach § 43 PatG (Recherche) bereits gestellt worden ist.
4 Hinterlegung eines Musters bei Neuanmeldungen nicht mehr möglich
5 Ohne / mit Hinterlegung eines Musters.
6 Gebühr inkl. 3 Waren-/Dienstleistungsklassen + Gebühr je Klasse ab der 4. Klasse
7 Beliebig oft um je weitere 10 Jahre verlängerbar.