Amtsgebühren

Amtsgebühren für die Anmeldung und Aufrechterhaltung von gewerblichen Schutzrechten in Deutschland (EUR)

  Patent Gebrauchs-
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Geschmacks-
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Marke
Anmeldung 50/601 30/401 60/701, 4 290/3001+1006
Recherche 250 2 250 2 - -
Prüfung 350 3 - - -
1. Jahr - - - -
2. Jahr
3. Jahr 70
4. Jahr 70 210
5. Jahr 90
6. Jahr 130 90/330 5
7. Jahr 180 350
8. Jahr 240
9. Jahr 290 530
10. Jahr 350
11. Jahr 470   120/360 5 750+2606, 7
12. Jahr 620
13. Jahr 760
14. Jahr 910
15. Jahr 1060
16. Jahr 1230 150/390 5
17. Jahr 1410
18. Jahr 1590
19. Jahr 1760
20. Jahr 1940
21. Jahr   180/420 5 beliebig oft um weitere 10 Jahre verlängerbar
22. Jahr
23. Jahr
24. Jahr
25. Jahr

Stand: 1. Juli 2008

1 Anmeldung in elektronischer Form / in Papierform.
2 Ein Antrag nach § 43 PatG / § 7 GebrMG (Recherche) ist nicht zwingend mit der Anmeldung zu stellen.
3 Die Prüfungsgebühr reduziert sich auf EUR 150, wenn ein Antrag nach § 43 PatG (Recherche) bereits gestellt worden ist.
4 Hinterlegung eines Musters bei Neuanmeldungen nicht mehr möglich
5 Ohne / mit Hinterlegung eines Musters.
6 Gebühr inkl. 3 Waren-/Dienstleistungsklassen + Gebühr je Klasse ab der 4. Klasse
7 Beliebig oft um je weitere 10 Jahre verlängerbar.

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Diese Seite wurde zuletzt geändert am 14.07.2008/ WI.
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