INTERPAT®Aktuell
- Aktuelle rechtliche Informationen -
Letzte Aktualisierung am 01.02.2006
Meldungen aus den Jahren 2004 - 2003 - 2002 - 2001 - 2000 - 1999
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PMMA - Individualgebühren USA

Die USA haben mit Wirkung zum 02. Mai 2005 die Individualgebühren wie folgt geändert:

Benennung:
- für eine Klasse: CHF 367
- für jede weitere Klasse: CHF 367

Verlängerung:
- für eine Klasse: CHF 452
- für jede weitere Klasse: CHF 452



Gebrauchsmuster in Japan

Gebrauchsmuster, die am 01. April 2005 oder später in Japan angemeldet werden, haben eine Schutzdauer von 10 Jahren (früher: 6 Jahre).



PCT - Nigeria (NG)

Nigeria ist mit Wirkung zum 08. Mai 2005 dem Vertrag über die internationale Zusammenarbeit beigetreten und wird ab dem genannten Datum automatisch in einer PCT-Patentanmeldung benannt.



PCT, PVÜ - Comoros (KM)

Comoros ist mit Wirkung zum 03. April 2005 dem PCT beigetreten. Das bedeutet, dass alle PCT-Patentanmeldungen, die am oder nach dem 03. April 2005 angemeldet worden sind, Comoros automatisch mit beinhalten.
Des weiteren ist Comoros mit Wirkung zum 03. April 2005 der PVÜ beigetreten.



PCT - Einleitung nationale Phase Finnland

Ab dem 01. Januar 2005 muss auch in Finnland die nationale Phase erst nach 31 Monaten ab Prioritätstag eingeleitet werden, unabhängig davon, ob ein vorläufiger internationaler Prüfungsantrag gestellt worden ist oder nicht.
Somit muss nur noch in folgenden Staaten die nationale Phase nach 20 bzw. 21 Monaten ab Prioritätstag eingeleitet werden, wenn kein vorläufiger internationaler Prüfungsantrag gestellt worden ist:
Schweiz, Luxemburg, Schweden, Tansania, Uganda und Sambia



DPMA - Weiterbehandlung

Ab dem 01. Januar 2005 kann auch im Anmelde- und Erteilungsverfahren beim Deutschen Patent- und Markenamt für Patente, Marken, Gebrauchsmuster und Topografien von der Möglichkeit der Weiterbehandlung Gebrauch gemacht werden. Die Weiterbehandlung kann nach Versäumung einer vom Amt gesetzten Frist, aufgrund dessen ein Schutzrecht zurückgewiesen worden ist, beantragt werden.
Der Antrag auf Weiterbehandlung ist innerhalb einer Frist von einem Monat nach Zustellung des Zurückweisungsbeschlusses zu stellen. Innerhalb dieser Frist ist die versäumte Handlung nachzuholen und eine Gebühr in Höhe von Euro 100 einzuzahlen.



Beschwerde / Erinnerung im Markenverfahren

Ab dem 01. Januar 2005 entfällt die Geltungsdauer der Übergangsregellung des § 165 (4) MarkenG. Somit kann gegen Beschlüsse der Markenstellen und der Markenabteilungen, die von Beamten des gehobenen Dienstes erlassen worden sind, anstelle der Erinnerung keine Beschwerde mehr eingelegt werden.



Zuständigkeit im Einspruchsverfahren

Die Geltungsdauer des § 147 (3) PatG wird um 18 Monate, d.h. bis zum 30. Juni 2006 verlängert. Das bedeutet, dass bis dahin weiterhin das Bundespatentgericht anstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes über Einsprüche gegen erteilte Patente entscheidet.



HMA - Türkei

Die Türkei ist der 1999er Fassung des Haager Musterabkommens mit Wirkung zum 01. Januar 2005 beigetreten.



DPMA - Verlängerungsgebühren Marke

Ab dem 01. Januar 2005 werden die Verlängerungsgebühren für deutsche Marken von Euro 600 auf Euro 750 erhöht. Die bei der Verlängerung evtl. fällig werdenden Klassengebühren von jeweils Euro 260 bleiben unverändert.



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Diese Seite wurde zuletzt geändert am 02.05.2006/Me um 16:45 Uhr.
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