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INTERPAT®Aktuell - Aktuelle rechtliche Informationen - Letzte Aktualisierung am 01.02.2006 Meldungen aus den Jahren 2004 - 2003 - 2002 - 2001 - 2000 - 1999 Bitte beachten Sie unseren Haftungsausschluß
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PMMA - Individualgebühren USA
Die USA haben mit Wirkung zum 02. Mai 2005 die Individualgebühren wie folgt geändert: Gebrauchsmuster in Japan Gebrauchsmuster, die am 01. April 2005 oder später in Japan angemeldet werden, haben eine Schutzdauer von 10 Jahren (früher: 6 Jahre). PCT - Nigeria (NG) Nigeria ist mit Wirkung zum 08. Mai 2005 dem Vertrag über die internationale Zusammenarbeit beigetreten und wird ab dem genannten Datum automatisch in einer PCT-Patentanmeldung benannt. PCT, PVÜ - Comoros (KM)
Comoros ist mit Wirkung zum 03. April 2005 dem PCT beigetreten. Das bedeutet, dass alle PCT-Patentanmeldungen,
die am oder nach dem 03. April 2005 angemeldet worden sind, Comoros automatisch mit beinhalten.
PCT - Einleitung nationale Phase Finnland
Ab dem 01. Januar 2005 muss auch in Finnland die nationale Phase erst nach 31 Monaten ab Prioritätstag eingeleitet
werden, unabhängig davon, ob ein vorläufiger internationaler Prüfungsantrag gestellt worden ist oder nicht.
DPMA - Weiterbehandlung
Ab dem 01. Januar 2005 kann auch im Anmelde- und Erteilungsverfahren beim Deutschen Patent- und Markenamt
für Patente, Marken, Gebrauchsmuster und Topografien von der Möglichkeit der Weiterbehandlung Gebrauch gemacht werden.
Die Weiterbehandlung kann nach Versäumung einer vom Amt gesetzten Frist, aufgrund dessen ein Schutzrecht zurückgewiesen
worden ist, beantragt werden. Beschwerde / Erinnerung im Markenverfahren Ab dem 01. Januar 2005 entfällt die Geltungsdauer der Übergangsregellung des § 165 (4) MarkenG. Somit kann gegen Beschlüsse der Markenstellen und der Markenabteilungen, die von Beamten des gehobenen Dienstes erlassen worden sind, anstelle der Erinnerung keine Beschwerde mehr eingelegt werden. Zuständigkeit im Einspruchsverfahren Die Geltungsdauer des § 147 (3) PatG wird um 18 Monate, d.h. bis zum 30. Juni 2006 verlängert. Das bedeutet, dass bis dahin weiterhin das Bundespatentgericht anstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes über Einsprüche gegen erteilte Patente entscheidet. HMA - Türkei Die Türkei ist der 1999er Fassung des Haager Musterabkommens mit Wirkung zum 01. Januar 2005 beigetreten. DPMA - Verlängerungsgebühren Marke Ab dem 01. Januar 2005 werden die Verlängerungsgebühren für deutsche Marken von Euro 600 auf Euro 750 erhöht. Die bei der Verlängerung evtl. fällig werdenden Klassengebühren von jeweils Euro 260 bleiben unverändert. Meldungen aus den Jahren 2006 - 2004 - 2003 - 2002 - 2001 - 2000 - 1999 Bitte beachten Sie unseren Haftungsausschluß |
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