INTERPAT®Aktuell
- Aktuelle rechtliche Informationen - Meldungen aus dem Jahr 2000

 

Pharmazeutische Patente in Argentinien

Das neue argentinische Patentgesetz - verabschiedet im Jahre 1995 - führte die Möglichkeit ein, pharmazeutische Produkte zu patentieren (dieselben waren bis dahin nicht patentfähig), obwohl diese Patente erst nach Ablauf eines 5-Jahresfrist, die mit der Veröffetnlichung des neuen Gesetzes im Amtsblatt zu laufen begann, erteilt werden sollten. Am 23. Oktober 2000 endete die vorgesehene Frist, so dass am darauffolgenden, dem 24. Oktober 2000, das argentinische Patentamt die ersten 80 pharmazeutischen Patente erteilte.



Tschechische Republik (CZ) - neues Geschmacksmustergesetz

In der Tschechischen Republik ist ein neues Geschmacksmustergesetz verabschiedet worden, welches am 01. Oktober 2000 in Kraft getreten ist.
Gemäß dem neuen Gesetz beträgt die Laufzeit eines Geschmacksmusters nun 5 Jahre und kann alle 5 Jahre bis auf maximal 25 Jahre verlängert werden. (Bisher betrug die maximale Laufzeit eines Geschmacksmusters in der Tschechischen Republik 15 Jahre).



Gemeinschaftsmarkenverordnung

Gemäß Art. 41 der Verordnung Über die Gemeinschaftsmarke können Dritte nach der Veröffentlichung einer Gemeinschaftsmarke Bemerkungen zur Eintragbarkeit der Gemeinschaftsmarke nach Art. 5 und 7 GMV einreichen. Diese Bemerkungen werden dem Inhaber zugestellt. Der Dritte, der die Bemerkungen eingereicht hat, erhält eine Empfangsbestätigung, wird aber nicht weiter über den Fortgang einer etwaigen erneuten Prüfung unterrichtet.
Für eine erneute Prüfung von Gemeinschaftsmarkenanmeldungen, gegen die kein Widerspruch eingelegt worden ist, werden nur Bemerkungen berücksichtigt, die innerhalb der Widerspruchsfrist oder noch innerhalb eines Monats nach Ablauf dieser Frist eingehen. Bemerkungen, die nach Ablauf dieser Frist eingehen, werden lediglich dem Anmelder mitgeteilt.
Das genaue Verfahren ist im Artikel 41 GMV aufgeführt.



PCT - Kolumbien (CO)

Kolumbien ist dem PCT beigetreten. Ab dem 28. Februar 2001 kann Kolumbien in einer PCT-Patentanmeldung benannt werden. Kolumbien hat auch Kapitel II akzeptiert, sodass Kolumbien auch in einem vorläufigen internationalen Prüfungsantrag bestimmt werden kann.



PCT - Republik Korea (KR)

Bei einer PCT-Patentanmeldung ist es nicht mehr möglich, für die Republik Korea ein Patent und ein Gebrauchsmuster gleichzeitig zu beantragen. Es besteht nur noch die Möglichkeit, entweder ein Patent oder ein Gebrauchsmuster anzumelden.



EPA - elektronische Anmeldung von Patenten und elektronische Übermittlung von Dokumenten

Es ist nun möglich, europäische Patentanmeldungen elektronisch zu übermitteln. Die erste Online-Anmeldung einer europäischen Patentanmeldung via Internet wurde am 08. Dezember 2000 getätigt.



Singapur - Geschmacksmuster

Singapur hat seine Bestimmungen bezüglich Geschmacksmusteranmeldungen grundlegend geändert. Seit dem 13. November 2000 werden Geschmacksmusteranmeldungen direkt in Singapur eingereicht. Bisher wurde ein Geschmacksmusterschutz in Singapur nur durch eine Geschmacksmustereintragung in Großbritannien erwirkt.
Geschmacksmuster, die in Großbritannien breits eingetragen sind, können innerhalb von 12 Monaten nach dem Termin für die Verlängerung in ein nationales Geschmacksmuster in Singapur umgewandelt werden.



Umschreibung beim DPMA

Der Präsident des Deutschen Patent- und Markenamtes hat in der Mitteilung Nr. 5/2000 noch einmal darauf hingewiesen, dass es bei einer rechtsgeschäftlichen Übertragung von deutschen Schutzrechten, die im Register eingetragen werden soll, grundsätzlich ausreicht, eine Übertragungs- und Annahmeerklärung einzureichen. Beide Erklärungen können entweder vom Inhaber bzw. Erwerber oder deren Vertreter unterschrieben werden. Bei Einreichung dieser Dokumente sollten keine weiteren Nachweise (wie z.B. Verträge oder Urkunden) eingereicht werden. Diese weiteren Nachweise werden ungeprüft wieder zurückgesandt. Werden keine Übertragungs- und Annahmeerklärung eingereicht sondern andere Nachweise, die erst geprüft werden müssen, ist mit einer längeren Bearbeitungszeit zu rechnen.



Libanon - neue Laufzeit

In Libanon ist ein neues Patentgesetz in Kraft getreten. Demzufolge läft ein Patent in Libanon nun 20 Jahre ab Anmeldetag.



Zahlung von Gebühren an das DPMA - Wiedereinsetzung

Im PMZ 2000 Heft 10 wurde auf folgende Entscheidung hingewiesen:
"Bei einer klaren Anweisung an eine Bank, 300,-- DM Beschwerdegebühr an das DPMA zu überweisen, liegt kein Verschulden des Auftraggebers vor, wenn die Bank unter Spesenabzug einen geringeren Betrag überweist, so dass Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Frist zur Zahlung der (vollständigen) Gebühr gewährt werden kann" (BPatG, Beschluss v. 23.11.1999 - 8W(pat) 34/99



PCT-Bestimmungsgebühren

Ab dem 01. Januar 2001 sind für eine PCT-Anmeldung nur noch maximal 6 Bestimmungsgebühren zu entrichten. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen maxiamal 8 Bestimmungsgebühren gezahlt werden.
Die Verringerung der zu zahlenden Bestimmungsgebühren gilt für folgende Patentanmeldungen:

1. für alle PCT-Anmeldungen, die am oder nach dem 01. Januar 2001 angemeldet werden.

2. für PCT-Anmeldungen, die vor dem 01. Januar 2001 angemeldet wurden und bei denen folgende Erfordernisse gegeben sind:
a) die Bestimmungsgebühren sind innerhalb eines Jahres ab Prioritätstag aber später als 1 Monat ab Anmeldetag der PCT-Anmeldung fällig (PCT Regel 15.4 (c), 2. Satz)
und
b) die Zahlung der Bestimmungsgebühren erfolgt am oder nach dem 01. Januar 2001.



PMMA - Ukraine

Die Ukraine (UA) ist mit Wirkung zum 29. Dezember 2000 dem PMMA beigetreten.



Taiwan - Priorität

Obwohl Taiwan nicht der PVÜ angehört, kann dort ein Patent unter Inanspruchnahme der Priorität von deutschen, österreichischen und schweizerischen Anmeldungen angemeldet werden.



Benelux-Markenanmeldungen - Farbeintragungen

Seit kurzem akzeptiert das Benelux Markenbüro Anträge zur Eintragung von Farben als Marke.



OAPI - Äquatorialguinea (PQ)

Äquatorialguinea ist zum 23. November 2000 der Afrikanischen Organisation für geistiges Eigentum (OAPI) beigetreten. Bis zum 23. Mai 2002 können noch alle vor dem 23. November 2000 angemeldeten und erteilten OAPI-Schutzrechte auf Äquatorialguinea erstreckt werden.



Russland

Seit kurzem ist es auch in Russland möglich, notorisch bekannte Marken eintragen zu lassen.



Großbritannien

Bei einer PCT-Anmeldung kann die nationale Phase in Großbritannien nun innerhalb von 21 bzw. 31 Monaten ab Prioritätstag eingeleitet werden.
Bei Marken wurde im Widerspruchsverfahren in Großbritannien auch eine sogenannte "Cooling off"-Phase eingeführt (wie bei der Gemeinschaftsmarke), die von einer am Verfahren beteiligten Partei beantragt werden kann, wenn die andere Partei zustimmt. Diese Phase beträgt gewöhnlich 3 Monate, kann aber auf Wunsch auf 6 Monate verlängert werden.



PVÜ - Jamaika

Jamaika ist mit Wirkung zum 24. Dezember 1999 der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums (PVÜ) beigetreten.



Patentinformationszentrum

Das Landesgewerbeamt Baden-Württemberg - Informationszentrum Patente, Stuttgart, ist ab dem 08. Oktober 2000 zum Patentinformationszentrum bestimmt, welches berechtigt ist, Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen anzunehmen.



PMMA - Singapur, Armenien, Großbritannien, Türkei

Singapur ist mit Wirkung zum 31. Oktober 2000 dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen beigetreten.
Singapur erhebt die folgenden Individualgebühren:
Bestimmungsgebühren für 1 Klasse:
Erneuerungsgebühren für 1 Klasse:
CHF 260,--
CHF 183,--
für jede weitere Klasse:
für jede weitere Klasse:
CHF 260,--
CHF 183,--

Armenien ist mit Wirkung zum 19. Oktober 2000 dem Protokoll zum MMA beigetreten.

Großbritannien hat seine Individualgebühren zum 01. November 2000 neu festgelegt:
Bestimmungsgebühren für 1 Klasse:
Erneuerungsgebühren für 1 Klasse:
CHF 454,--
CHF 504,--
für jede weitere Klasse:
für jede weitere Klasse:
CHF 126,--
CHF 126,--

Die Türkei hat eine Erklärung gemäß Artikel 5 (2)(b) des Protokolls zum MMA abgegeben, durch die die Widerspruchsfrist für die Türkei mit Wirkung zum 08. November 2000 auf 18 Monate ausgedehnt wird.



EPÜ - Türkei (TR)

Die Türkei ist dem Europäischen Patentübereinkommen beigetreten. Ab dem 01. November 2000 kann die Türkei in einer EP-Anmeldung benannt werden. Sie ist somit der 20. Mitgliedsstaat des EPÜ.



Großbritannien

Das britische Patent- und Markenamt hat eine Ankündigung herausgegeben, nach der es beabsichtigt ist, ab sofort bei Markenanmeldungen auch die Dienstleistungen eines Einzelhändlers zuzulassen unter der Voraussetzung, daß die verkauften Waren und die Verkaufsstätte genau bezeichnet werden.
Gemäß einer Amtsrichtlinie können in der Klasse 35 z.B. die Dienstleistung "the bringing together, for the benefit of others, of a variety of goods, enabling customers to conveniently view and purchase those goods in a retail clothes store" nicht jedoch allgemeine Angaben wie z.B. "retail services" oder "mail order catalogue services" eingetragen werden.



PMMA - Griechenland (GR)

Griechenland (GR) ist mit Wirkung vom 10. August 2000 dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen beigetreten. Griechenland wird auch Individualgebühren erheben. Sobald die Höhe bekannt ist, werden wir darüber informieren.



EP - Tschechische Republik

Die Tschechische Republik (CZ) soll mit Wirkung vom 01. Juli 2002 zu einem Erstreckungsstaat des EPÜ werden. Ab dem genannten Datum wird die Tschechische Republik bei Benennung in einer EP-Anmeldung die gleiche Wirkung haben, als wäre sie national angemeldet worden.



PMMA - Individualgebühren

Die folgenden Länder haben ihre Individualgebühren geändert:
1. Japan zum 14. März 2000:
Bestimmungsgebühren für 1 Klasse:
Erneuerungsgebühren für jede Klasse:
CHF 1.337,--
CHF 2.354,--
für jede weitere Klasse:
 
CHF 1.262,--
 
2. Norwegen zum 01. Mai 2000:
Bestimmungsgebühren für 1 Klasse:
Erneuerungsgebühren für 1 Klasse:
CHF 300,--
CHF 250,--
für jede weitere Klasse:
für jede weitere Klasse:
CHF 120,--
CHF 120,--



MMA und PMMA - Bhutan

Bhutan ist mit Wirkung zum 04. August 2000 dem MMA und dem Protokoll zum MMA beigetreten.



MMA / PMMA - Finnland: Individualgebühren

Die Individualgebühren für Finnland haben sich ab 01. Mai 2000 wie folgt geändert:
Bestimmungsgebühren für 3 Klassen:
für jede weitere Klasse:
Erneuerungsgebühren für 3 Klassen:
für jede weitere Klasse:
CHF 293,-- (Kollektivmarke: CHF 380,--)
CHF 108,--
CHF 313,-- (Kollektivmarke: CHF 424,--)
CHF 164,--



Schweiz

Die Schutzdauer für Muster und Modelle wird in der Schweiz von bisher 15 Jahren auf neu höchstens 25 Jahre ausgedehnt.



PVÜ - Belize (BZ)

Belize ist mit Wirkung vom 17. Juni 2000 dem PVÜ beigetreten.



PCT - Belize (BZ)

Belize wird am 17. Juni 2000 dem PCT beitreten. D.h. dass ab dem 17. Juni 2000 Belize in einer PCT-Patentanmeldung benannt werden kann. Für Belize kann ein vorläufiger internationaler Prüfungsantrag gestellt werden.



PMMA - USA

Die USA werden voraussichtlich im Juni 2001 dem Protokoll des MMA beitreten.



PCT - Mosambik (MZ)

Mosambik ist mit Wirkung vom 18. Mai 2000 dem PCT beigetreten. Für Mosambik kann dann auch der vorläufige internationale Prüfubngsantrag gestellt werden, da Mosambik auch an Kapitel II gebunden ist.



Änderung des Patentgesetzes in Japan

Die Frist zum Stellen des Prüfungsantrages wird für alle ab dem 01. Oktober 2001 eingereichten Patentanmeldungen von 7 auf 3 Jahre verkürzt.



PMMA - Italien (IT), Antigua und Barbuda (AG)

Italien ist mit Wirkung vom 17. April 2000 dem Protokoll des MMA beigetreten.
Antigua und Barbuda sind mit Wirkung zum 17. März 2000 dem Protokoll des MMA beigetreten.



Marken in Brasilien

Zum 03. Januar 2000 wurde in Brasilien die internationale Klassifikation eingeführt. Dabei darf jede Markenanmeldung nur einer Kategorie der Klassifikation angehören. Wenn die Anmeldung in mehreren Klassen erfolgen soll, ist für jede Klasse eine gesonderte Anmeldung zu tätigen. Anhängige Anmeldungen und registrierte Marken werden bei Zahlung der Registrierungsgebühr bzw. Erneuerungsgebühr reklassifiziert. Werden dabei mehrere Klassen in Anspruch genommen, müssen ergänzende Registrierungen vorgenommen werden.



PVÜ - Jamaika (JA)

Jamaika ist mit Wirkung vom 24. Dezember 1999 der PVÜ beigetreten.



Einleitung der nationalen Phase einer PCT - Anmeldung

Bei der Einleitung der deutschen nationalen Phase einer PCT-Anmeldung muss der Anmeldetext in deutsch eingereicht werden. Man kann also nicht, wie es seit einiger Zeit bei deutschen Patentanmeldungen möglich ist, den Anmeldetext in einer anderen Sprache einreichen und eine Übersetzung nachreichen.



PCT - Gebühren

Folgende Gebühren haben sich bei einer PCT-Anmeldung seit dem 01. Januar 2000 geändert:

Grundgebühr:

EURO 409,-- / DM 799,93
Zuschlag je Blatt über 30:
EURO 9,-- / DM 17,60
Bestimmungsgebühr:
EURO 88,-- / DM 172,11
Wichtig: Es müssen nur maximal 8 Bestimmungsgebühren gezahlt werden. Alle sonstigen Gebühren sind unverändert.



PMMA - Japan (JP) / Lettland (LV)

Japan ist mit Wirkung zum 14. März 2000 und Lettland mit Wirkung zum 05. Januar 2000 dem PMMA (Protkoll zum Madrider Markenabkommen) beigetreten. Für Japan werden Individualgebühren erhoben.



DPMA erhöht Gebühren um 15 Prozent

Im Rahmen des Haushaltssanierungsgesetzes werden die Gebühren des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) ab 01. Januar 2000 linear um 15 Prozent erhöht. Lediglich die Anmeldegebühr von DM 100,-- ist ausgenommen. Damit erhöhen sich die Gesamtgebühren für Anmeldung, Prüfung und Erteilung eines Patents von DM 600,-- auf DM 735,--.



Vollmachten in Griechenland

Vollmachten, die beim Patentamt in Griechenland eingereicht werden sollen, müssen nicht mehr begalubigt sein.



PCT - Gebühren

Ab dem 01. Januar 2000 reduzieren sich die Bestimmungsgebühren von CHF 150,-- auf CHF 140,-- (DM 172,11 / EURO 88,--). Außerdem reduziert sich die Anzahl der maximal zu zahlenden Bestimmungsgebühren von 10 auf 8 Bestimmungen (CHF 1.120,--).



Geschmacksmustergesetz in Malaysien

Seit dem 01. September 1999 ist ein neues Geschmacksmustergestz in Malaysien in Kraft getreten. Bis zu diesem Zeitpunkt wurden automatisch alle Geschmacksmuster, die in Großbritannien eingetragen wurden, auf Malaysien ausgeweitet. Gemäß dem neuen Geschmacksmustergesetz in Malaysien muss für Malaysien gesondert eine Anmaledung eingereicht werden. Auch für Geschmacksmuster, die schon vor dem 01.September 1999 bestanden haben, gilt das neue Geschmacksmustergesetz. In diesen Fällen muss bei der nächsten Fälligkeit der Verlängerungsgebühr in Großbritannien auch eine Verlängerungsgebühr in Malaysien gezahlt werden, wenn der Schutz in Malaysien weiterbestehen soll. Die Verlängerungsgebühren müssen alle fünf Jahre ab dem Anmeldetag des Geschmacksmusters in Großbritannien gezahlt werden.

Die Laufzeit eines Geschmacksmusters in Malaysien beträgt

  • 15 Jahre, wenn der Anmeldetag vor dem 01. August 1989 liegt und
  • 25 Jahre, wenn der Anmledetag nach dem 01. August 1989 liegt.

Eine Geschamcksmusteranmeldung, die vor dem 01. September 1999 beim Patentamt in Großbritannien noch anhängig war, kann unter Wahrung der Priorität bis zum 01. September 2000 auf Malaysien ausgeweitet werden.



Osterweiterung der Europäischen Patentorganisation

Die 19 Mitgliedstaaten der Europäischen Patentorganisation (EPO) haben acht Staaten Mittel- und Osteuropas eingeladen, dem Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) beizutreten.
Der Beitritt dieser Staaten - Polen, Tschechien, Ungarn, Estland, Slowakei, Slowenien, Rumänien und Bulgarien - kann ab dem 01. Juli 2002 wirksam werden.



Markenanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt

Das Deutsche Patent- und Markenamt hat mit der Deutschen Post AG eine neue, unmittelbare Postannahmestelle mit eigener Postanschrift im Bereich der Markenabteilung eingerichtet.
Deshalb sollten ab sofort sämtliche Markenanmeldungen einschließlich der diesbezüglichen Verfahrenspost an folgende Anschrift gesandt werden:

Deutsches Patent- und Markenamt
Markenabteilungen
81534 München



EPA - Dienststelle Wien

Die Dienststelle Wien des Europäischen Patentamtes (EPA) hat ab dem 01. Januar 2000 eine neue Anschrift:

Rennweg 12
Postfach 90
A - 1031 Wien
Die Telefon- und Faxnummern bleiben unverändert:
Telefon: 0043 / 1 / 5 21 26 - 0
Telefax: 0043 / 1 / 5 21 26 - 35 91

Meldungen aus dem Jahr 2002 - Meldungen aus dem Jahr 2001 - Meldungen aus dem Jahr 1999

 

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