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INTERPAT®Aktuell - Aktuelle rechtliche Informationen - Meldungen aus dem Jahr 2000
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Pharmazeutische Patente in Argentinien Das neue argentinische Patentgesetz - verabschiedet im Jahre 1995 - führte die Möglichkeit ein, pharmazeutische Produkte zu patentieren (dieselben waren bis dahin nicht patentfähig), obwohl diese Patente erst nach Ablauf eines 5-Jahresfrist, die mit der Veröffetnlichung des neuen Gesetzes im Amtsblatt zu laufen begann, erteilt werden sollten. Am 23. Oktober 2000 endete die vorgesehene Frist, so dass am darauffolgenden, dem 24. Oktober 2000, das argentinische Patentamt die ersten 80 pharmazeutischen Patente erteilte. Tschechische Republik (CZ) - neues Geschmacksmustergesetz
In der Tschechischen Republik ist ein neues Geschmacksmustergesetz verabschiedet
worden, welches am 01. Oktober 2000 in Kraft getreten ist. Gemeinschaftsmarkenverordnung
Gemäß Art. 41 der Verordnung Über die Gemeinschaftsmarke
können Dritte nach der Veröffentlichung einer Gemeinschaftsmarke
Bemerkungen zur Eintragbarkeit der Gemeinschaftsmarke nach Art. 5 und 7
GMV einreichen. Diese Bemerkungen werden dem Inhaber zugestellt. Der Dritte,
der die Bemerkungen eingereicht hat, erhält eine Empfangsbestätigung,
wird aber nicht weiter über den Fortgang einer etwaigen erneuten
Prüfung unterrichtet. PCT - Kolumbien (CO) Kolumbien ist dem PCT beigetreten. Ab dem 28. Februar 2001 kann Kolumbien in einer PCT-Patentanmeldung benannt werden. Kolumbien hat auch Kapitel II akzeptiert, sodass Kolumbien auch in einem vorläufigen internationalen Prüfungsantrag bestimmt werden kann. PCT - Republik Korea (KR) Bei einer PCT-Patentanmeldung ist es nicht mehr möglich, für die Republik Korea ein Patent und ein Gebrauchsmuster gleichzeitig zu beantragen. Es besteht nur noch die Möglichkeit, entweder ein Patent oder ein Gebrauchsmuster anzumelden. EPA - elektronische Anmeldung von Patenten und elektronische Übermittlung von Dokumenten Es ist nun möglich, europäische Patentanmeldungen elektronisch zu übermitteln. Die erste Online-Anmeldung einer europäischen Patentanmeldung via Internet wurde am 08. Dezember 2000 getätigt. Singapur - Geschmacksmuster
Singapur hat seine Bestimmungen bezüglich Geschmacksmusteranmeldungen
grundlegend geändert. Seit dem 13. November 2000 werden
Geschmacksmusteranmeldungen direkt in Singapur eingereicht. Bisher wurde
ein Geschmacksmusterschutz in Singapur nur durch eine Geschmacksmustereintragung
in Großbritannien erwirkt. Umschreibung beim DPMA Der Präsident des Deutschen Patent- und Markenamtes hat in der Mitteilung Nr. 5/2000 noch einmal darauf hingewiesen, dass es bei einer rechtsgeschäftlichen Übertragung von deutschen Schutzrechten, die im Register eingetragen werden soll, grundsätzlich ausreicht, eine Übertragungs- und Annahmeerklärung einzureichen. Beide Erklärungen können entweder vom Inhaber bzw. Erwerber oder deren Vertreter unterschrieben werden. Bei Einreichung dieser Dokumente sollten keine weiteren Nachweise (wie z.B. Verträge oder Urkunden) eingereicht werden. Diese weiteren Nachweise werden ungeprüft wieder zurückgesandt. Werden keine Übertragungs- und Annahmeerklärung eingereicht sondern andere Nachweise, die erst geprüft werden müssen, ist mit einer längeren Bearbeitungszeit zu rechnen. Libanon - neue Laufzeit In Libanon ist ein neues Patentgesetz in Kraft getreten. Demzufolge läft ein Patent in Libanon nun 20 Jahre ab Anmeldetag. Zahlung von Gebühren an das DPMA - Wiedereinsetzung
Im PMZ 2000 Heft 10 wurde auf folgende Entscheidung hingewiesen: PCT-Bestimmungsgebühren
Ab dem 01. Januar 2001 sind für eine PCT-Anmeldung nur
noch maximal 6 Bestimmungsgebühren zu entrichten. Bis zu diesem
Zeitpunkt müssen maxiamal 8 Bestimmungsgebühren gezahlt
werden.
1. für alle PCT-Anmeldungen, die am oder nach dem 01. Januar 2001 angemeldet werden. PMMA - Ukraine Die Ukraine (UA) ist mit Wirkung zum 29. Dezember 2000 dem PMMA beigetreten. Taiwan - Priorität Obwohl Taiwan nicht der PVÜ angehört, kann dort ein Patent unter Inanspruchnahme der Priorität von deutschen, österreichischen und schweizerischen Anmeldungen angemeldet werden. Benelux-Markenanmeldungen - Farbeintragungen Seit kurzem akzeptiert das Benelux Markenbüro Anträge zur Eintragung von Farben als Marke. OAPI - Äquatorialguinea (PQ) Äquatorialguinea ist zum 23. November 2000 der Afrikanischen Organisation für geistiges Eigentum (OAPI) beigetreten. Bis zum 23. Mai 2002 können noch alle vor dem 23. November 2000 angemeldeten und erteilten OAPI-Schutzrechte auf Äquatorialguinea erstreckt werden. Russland Seit kurzem ist es auch in Russland möglich, notorisch bekannte Marken eintragen zu lassen. Großbritannien
Bei einer PCT-Anmeldung kann die nationale Phase in Großbritannien nun
innerhalb von 21 bzw. 31 Monaten ab Prioritätstag eingeleitet werden. PVÜ - Jamaika Jamaika ist mit Wirkung zum 24. Dezember 1999 der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums (PVÜ) beigetreten. Patentinformationszentrum Das Landesgewerbeamt Baden-Württemberg - Informationszentrum Patente, Stuttgart, ist ab dem 08. Oktober 2000 zum Patentinformationszentrum bestimmt, welches berechtigt ist, Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen anzunehmen. PMMA - Singapur, Armenien, Großbritannien, Türkei
Singapur ist mit Wirkung zum 31. Oktober 2000 dem Protokoll zum Madrider
Markenabkommen beigetreten.
Armenien ist mit Wirkung zum 19. Oktober 2000 dem Protokoll zum MMA beigetreten. Großbritannien hat seine Individualgebühren zum 01. November 2000 neu festgelegt:
Die Türkei hat eine Erklärung gemäß Artikel 5 (2)(b) des Protokolls zum MMA abgegeben, durch die die Widerspruchsfrist für die Türkei mit Wirkung zum 08. November 2000 auf 18 Monate ausgedehnt wird. EPÜ - Türkei (TR) Die Türkei ist dem Europäischen Patentübereinkommen beigetreten. Ab dem 01. November 2000 kann die Türkei in einer EP-Anmeldung benannt werden. Sie ist somit der 20. Mitgliedsstaat des EPÜ. Großbritannien
Das britische Patent- und Markenamt hat eine Ankündigung herausgegeben,
nach der es beabsichtigt ist, ab sofort bei Markenanmeldungen auch die
Dienstleistungen eines Einzelhändlers zuzulassen unter der Voraussetzung,
daß die verkauften Waren und die Verkaufsstätte genau bezeichnet werden.
PMMA - Griechenland (GR) Griechenland (GR) ist mit Wirkung vom 10. August 2000 dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen beigetreten. Griechenland wird auch Individualgebühren erheben. Sobald die Höhe bekannt ist, werden wir darüber informieren. EP - Tschechische Republik Die Tschechische Republik (CZ) soll mit Wirkung vom 01. Juli 2002 zu einem Erstreckungsstaat des EPÜ werden. Ab dem genannten Datum wird die Tschechische Republik bei Benennung in einer EP-Anmeldung die gleiche Wirkung haben, als wäre sie national angemeldet worden. PMMA - Individualgebühren
Die folgenden Länder haben ihre Individualgebühren geändert:
MMA und PMMA - Bhutan Bhutan ist mit Wirkung zum 04. August 2000 dem MMA und dem Protokoll zum MMA beigetreten. MMA / PMMA - Finnland: Individualgebühren Die Individualgebühren für Finnland haben sich ab 01. Mai 2000 wie folgt geändert:
Schweiz Die Schutzdauer für Muster und Modelle wird in der Schweiz von bisher 15 Jahren auf neu höchstens 25 Jahre ausgedehnt. PVÜ - Belize (BZ) Belize ist mit Wirkung vom 17. Juni 2000 dem PVÜ beigetreten. PCT - Belize (BZ) Belize wird am 17. Juni 2000 dem PCT beitreten. D.h. dass ab dem 17. Juni 2000 Belize in einer PCT-Patentanmeldung benannt werden kann. Für Belize kann ein vorläufiger internationaler Prüfungsantrag gestellt werden. PMMA - USA Die USA werden voraussichtlich im Juni 2001 dem Protokoll des MMA beitreten. PCT - Mosambik (MZ) Mosambik ist mit Wirkung vom 18. Mai 2000 dem PCT beigetreten. Für Mosambik kann dann auch der vorläufige internationale Prüfubngsantrag gestellt werden, da Mosambik auch an Kapitel II gebunden ist. Änderung des Patentgesetzes in Japan Die Frist zum Stellen des Prüfungsantrages wird für alle ab dem 01. Oktober 2001 eingereichten Patentanmeldungen von 7 auf 3 Jahre verkürzt. PMMA - Italien (IT), Antigua und Barbuda (AG)
Italien ist mit Wirkung vom 17. April 2000 dem Protokoll des
MMA beigetreten. Marken in Brasilien Zum 03. Januar 2000 wurde in Brasilien die internationale Klassifikation eingeführt. Dabei darf jede Markenanmeldung nur einer Kategorie der Klassifikation angehören. Wenn die Anmeldung in mehreren Klassen erfolgen soll, ist für jede Klasse eine gesonderte Anmeldung zu tätigen. Anhängige Anmeldungen und registrierte Marken werden bei Zahlung der Registrierungsgebühr bzw. Erneuerungsgebühr reklassifiziert. Werden dabei mehrere Klassen in Anspruch genommen, müssen ergänzende Registrierungen vorgenommen werden. PVÜ - Jamaika (JA) Jamaika ist mit Wirkung vom 24. Dezember 1999 der PVÜ beigetreten. Einleitung der nationalen Phase einer PCT - Anmeldung Bei der Einleitung der deutschen nationalen Phase einer PCT-Anmeldung muss der Anmeldetext in deutsch eingereicht werden. Man kann also nicht, wie es seit einiger Zeit bei deutschen Patentanmeldungen möglich ist, den Anmeldetext in einer anderen Sprache einreichen und eine Übersetzung nachreichen. PCT - Gebühren
Folgende Gebühren haben sich bei einer PCT-Anmeldung seit dem
01. Januar 2000 geändert: EURO 409,-- / DM 799,93Zuschlag je Blatt über 30: EURO 9,-- / DM 17,60Bestimmungsgebühr: EURO 88,-- / DM 172,11Wichtig: Es müssen nur maximal 8 Bestimmungsgebühren gezahlt werden. Alle sonstigen Gebühren sind unverändert. PMMA - Japan (JP) / Lettland (LV) Japan ist mit Wirkung zum 14. März 2000 und Lettland mit Wirkung zum 05. Januar 2000 dem PMMA (Protkoll zum Madrider Markenabkommen) beigetreten. Für Japan werden Individualgebühren erhoben. DPMA erhöht Gebühren um 15 Prozent Im Rahmen des Haushaltssanierungsgesetzes werden die Gebühren des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) ab 01. Januar 2000 linear um 15 Prozent erhöht. Lediglich die Anmeldegebühr von DM 100,-- ist ausgenommen. Damit erhöhen sich die Gesamtgebühren für Anmeldung, Prüfung und Erteilung eines Patents von DM 600,-- auf DM 735,--. Vollmachten in Griechenland Vollmachten, die beim Patentamt in Griechenland eingereicht werden sollen, müssen nicht mehr begalubigt sein. PCT - Gebühren Ab dem 01. Januar 2000 reduzieren sich die Bestimmungsgebühren von CHF 150,-- auf CHF 140,-- (DM 172,11 / EURO 88,--). Außerdem reduziert sich die Anzahl der maximal zu zahlenden Bestimmungsgebühren von 10 auf 8 Bestimmungen (CHF 1.120,--). Geschmacksmustergesetz in Malaysien
Seit dem 01. September 1999 ist ein neues Geschmacksmustergestz
in Malaysien in Kraft getreten. Bis zu diesem Zeitpunkt wurden automatisch
alle Geschmacksmuster, die in Großbritannien eingetragen wurden,
auf Malaysien ausgeweitet. Gemäß dem neuen Geschmacksmustergesetz
in Malaysien muss für Malaysien gesondert eine Anmaledung eingereicht
werden. Auch für Geschmacksmuster, die schon vor dem 01.September 1999
bestanden haben, gilt das neue Geschmacksmustergesetz. In diesen Fällen
muss bei der nächsten Fälligkeit der Verlängerungsgebühr
in Großbritannien auch eine Verlängerungsgebühr in Malaysien
gezahlt werden, wenn der Schutz in Malaysien weiterbestehen soll. Die
Verlängerungsgebühren müssen alle fünf Jahre ab dem
Anmeldetag des Geschmacksmusters in Großbritannien gezahlt werden.
Eine Geschamcksmusteranmeldung, die vor dem 01. September 1999 beim Patentamt in Großbritannien noch anhängig war, kann unter Wahrung der Priorität bis zum 01. September 2000 auf Malaysien ausgeweitet werden. Osterweiterung der Europäischen Patentorganisation
Die 19 Mitgliedstaaten der Europäischen Patentorganisation (EPO) haben
acht Staaten Mittel- und Osteuropas eingeladen, dem Europäischen
Patentübereinkommen (EPÜ) beizutreten. Markenanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt
Das Deutsche Patent- und Markenamt hat mit der Deutschen Post AG eine neue,
unmittelbare Postannahmestelle mit eigener Postanschrift im Bereich der
Markenabteilung eingerichtet. Deutsches Patent- und Markenamt EPA - Dienststelle Wien Die Dienststelle Wien des Europäischen Patentamtes (EPA) hat ab dem 01. Januar 2000 eine neue Anschrift: Rennweg 12Die Telefon- und Faxnummern bleiben unverändert: Telefon: 0043 / 1 / 5 21 26 - 0Meldungen aus dem Jahr 2002 - Meldungen aus dem Jahr 2001 - Meldungen aus dem Jahr 1999 |
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