INTERPAT®Aktuell
- Aktuelle rechtliche Informationen - Meldungen aus dem Jahr 2001

 

PCT - Tunesien (TN)

Tunesien ist mit Wirkung zum 10. Dezember 2001 dem PCT beigetreten.



PCT - Sambia (ZM)

Sambia ist dem Internationalen Zusammenarbeitsvertrag (PCT) beigetreten. Ab dem 15. November 2001 kann Sambia in einer PCT-Patentanmeldung benannt werden. Sambia kann außerdem bei einer PCT-Patentanmeldung über ein ARIPO-Patent angemeldet werden.



HLÜ - Bulgarien (BG), Rumänien (RO)

Bulgarien ist mit Wirkung zum 29. April 2001 und Rumänien mit Wirkung zum 16. März 2001 dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation (HLÜ) beigetreten. D.h. dass Urkunden, die in Bulgarien oder Rumänien vorgelegt werden sollen, nicht mehr vom Konsulat überbeglaubigt werden müssen, sondern mit einer Apostille zu versehen sind.



PMMA - Sambia (ZM)

Sambia ist mit Wirkung zum 15. November 2001 dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen (PMMA) beigetreten.



PMMA - Irland (IE)

Irland ist mit Wirkung zum 19. Oktober 2001 dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen (PMMA) beigetreten. Auch für Irland ist die Frist zur Erstellung eines sogenannten refus (Zurückweisungsbeschluss) von 12 auf 18 Monate erhöht.
Irland wird auch Individualgebühren erheben. Die Höhe der Gebühren ist noch nicht bekannt.



PCT - Omam (OM)

Omam ist mit Wirkung zum 26. Oktober 2001 dem PCT beigetreten. Ab dem 26. Oktober 2001 kann Omam also in einer PCT-Patentanmeldung benannt werden. Omam kann auch beim vorläufigen internationalen Prüfungsantrag ausgewählt werden.



PMMA - Armenien (AM)

Armenien hat mit Datum vom 24. Juli 2001 folgende Erklärungen unterzeichnet:
1. Die Frist, innerhalb der Armenien einen Zurückweisungsbeschluss gegen den armenischen Teil einer IR-Marke nach dem PMMA erlassen kann, wurde von 12 auf 18 Monate erhöht.
2. Armenien erhebt nun auch Individualgebühren:
Bei der Anmeldung und bei der Verlängerung:
Für die erste Klasse:
Für jede weitere Klasse:

sfr 320,--
sfr  32,--



Polen - neues Markenrecht

Das neue polnische Markenrecht vom 06. Juni 2001 ist nunmehr im polnischen Gesetzblatt veröffentlicht worden und trat am 22. August 2001 in Kraft.
Eine der wichtigsten Änderungen ist die Einführung eines Widerspruchsverfahrens. Der Zeitpunkt der sechsmonatigen Widerspruchsfrist beginnt mit der Veröffentlichung der Marke im polnischen Markenblatt.



Deutschland - Entwurf eines Gesetzes zur Bereinigung von Kostenregelungen auf dem Gebiet des geistigen Eigentums

Die Bundesregierung hat ein Gesetz zur Bereinigung von Kostenregelungen auf dem Gebiet des geistigen Eigentums entworfen, welches im Januar 2002 in Kraft treten soll (vorausgesetzt dass der Bundesrat und der Bundestag diesem Entwurf zustimmt).
Dieses Gesetz soll den Zahlungsverkehr des Deutschen Patent- und Markenamts modernisieren, dadurch dass z. B. alle Gebühren- und Kostenregelungen aus den einzelnen Gesetzen (Patentgesetz, Gebrauchsmustergesetz, Geschmacksmustergesetz, Markengesetz) herausgenommen und zentral über das Patentkostengesetz (PatKostG) geregelt werden.
Hier finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Änderungen.



Protokoll zum Madrider Markenabkommen (PMMA) - Bulgarien

Mit Wirkung zum 02. Oktober 2001 ist Bulgarien dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen beigetreten.



Japan - Verkürzung der Prüfungsantragsfrist

Für Patente in Japan, die ab dem 01. Oktober 2001 angemeldet werden, ist ein Prüfungsantrag innerhalb von 3 Jahren zu stellen (bisher sind es 7 Jahre). Wer von der längeren Frist Gebrauch machen möchte, muss also die entsprechenden Patente noch vor dem 01. Oktober 2001 anmelden.



PCT - Philippinen (PH)

Die Philippinen sind mit Wirkung vom 17. August 2001 dem PCT beigetreten. Ab dem 17. August 2001 ist es möglich, die Philippinen in einer PCT-Anmeldung und beim internationalen vorläufigen Prüfungsantrag zu benennen.



PCT - Equatorial Guinea (GQ)

Equatorial Guinea ist dem PCT beigetreten und kann ab dem17. Juli 2001 in einer PCT-Patentanmeldung benannt werden. Equatorial Guinea kann aber nur über OAPI benannt werden, eine internationale Benennung ist nicht möglich.



Irak - Dienstleistungsmarken

Seit dem 29. April 2001 ist es auch im Irak möglich, Dienstleistungsmarken nach der Internationalen Klassifikation anzumelden.



Protokoll zum Madrider Markenabkommen (PMMA) - Australien

Australien ist dem PMMA beigetreten. Ab dem 11. Juli 2001 kann Australien in einer Protokoll-Anmeldung benannt werden. Australien erhebt folgende Individualgebühren:
Mit der Anmeldung:
Für die erste Klasse:
Für jede weitere Klasse:

sfr 381,--
sfr 347,--
Verlängerung:
Für die erste Klasse:
Für jede weitere Klasse:

sfr 254,--
sfr 127,--



Neues Geschmacksmustergesetz in Italien

In Italien ist zum 19. April 2001 ein neues Geschmacksmustergesetz in Kraft getreten. Unter anderem hat sich die Laufzeit eines Geschmacksmusters in Italien von 15 auf maxiaml 25 Jahre erhöht.



PVÜ - Tonga, Nepal

Das Königreich Tonga ist mit Wirkung ab 14. Juni 2001 und das Königreich Nepal mit Wirkung ab 22. Juni 2001 der PVÜ (Pariser Verbandsübereinkunft) beigetreten.



Protokoll zum Madrider Markenabkommen (PMMA) - Mongolei

Die Mongolei ist mit Wirkung ab 16. Juni 2001 dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen beigetreten.



HLÜ (Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation) - Kasachstan, Kolumbien, Namibia

Fogende Staaten sind dem HLÜ mit Wirkung zum 30. Januar 2001 beigetreten: Kasachstan, Kolumbien, Namibia



Offenlegungen nun auch beim US-Patentamt

Das US-Patentamt veröffentlicht seit März 2001 auch US-Patentanmeldungen. Bisher hatte das US-Patentamt Patentanmeldungen bis zur Erteilung geheim gehalten und nur die Patentschrift veröffentlicht. Nunmehr werden nach 18 Monaten ab Anmeldetag auch die Patentanmeldungen veröffentlicht, wie dies beispielsweise auch beim Deutschen Patent- und Markenamt durch die Offenlegungsschrift geschieht. Das US-Patentamt rechnet mit ca. 3500 veröffentlichten Patentanmeldungen pro Woche.



PCT - Ecuador (EC)

Ecuador ist mit Wirkung vom 07. Mai 2001 dem PCT beigetreten. Ab diesem Datum kann Ecuador in einer PCT-Patentanmeldung benannt werden. Da Ecuador außerdem Kapitel II des PCT akzeptiert hat, kann Ecuador auch bei einem Antrag auf vorläufige internationale Prüfung bestimmt werden.



Frankreich: Jahresgebühren für Patente

Ab dem 15. Januar 2001 haben sich die Jahresgebühren für Patente in Frankreich geändert:
2.-5. Jahresgebühr: 180 FF jährlich
6.-10. Jahresgebühr: 900 FF jährlich
11.-15. Jahresgebühr: 1800 FF jährlich
16.-20. Jahresgebühr: 3500 FF jährlich
Gebührenlisten des französichen Patentamtes



Veröffentlichung international registrierter Marken in Deutschland

Mit Wirkung vom 01. Januar 2001 werden Angaben zum Stand international registrierter Marken nicht mehr im Markenblatt veröffentlicht. Die entsprechenden Informationen können sowohl über das Veröffentlichungsorgan der WIPO - Gazette OMPI des marques international festgestellt als auch über die Datenbank WIPO ROMARIN abgerufen werden.



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