Eine neue technische Idee kann eine bedeutende Entwicklung von großem finanziellem Wert sein. Die Patentanwälte von Cohausz Hannig Dawidowicz & Partner helfen Ihnen für Ihre Erfindung einen Schutz zu erhalten und die Schutzrechte zu überwachen.

Patentanwälte üben einen freien Beruf aus und sind, wie Rechtsanwälte, unabhängige Organe der Rechtspflege. Sie bearbeiten alle Angelegenheiten bei der Erlangung, Aufrechterhaltung, Verteidigung und Anfechtung von Patenten, Gebrauchsmustern, Marken, Geschmacksmustern, Sortenschutz- und Halbleiterschutzrechten. Sie vertreten ihre Auftraggeber vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Bundespatentgericht, dem Europäischen Patentamt und anderen nationalen und internationalen Behörden. Sie wirken außerdem in allen Verfahren vor den ordentlichen Gerichten mit, bei denen Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes betroffen sind. Sie beraten auf den Gebieten der Lizenz und des Arbeitnehmererfinderrechtes.

Anmeldung
nicht möglich:

Anmeldung
erforderlich:

Urheber-
recht
Geschmacks-
muster
Patent Gebrauchs-
muster
Marke

Werke der
Literatur,
Wissenschaft,
Kunst und
Software

 

 

70 Jahre
nach Tod
des Urhebers

(C)
Copyright

Design

12 Monate Schonfrist für
eigene Vorveröffentlichungen

 

 

Keine
Prüfung

25 Jahre

(D)*
GeschM

Technische
Erfindung

 

 

 

Prüfung

20 Jahre

(P)*
DBP
Patent

Technische
Erfindung

Keine
Verfahren

6 Monate Schonfrist für
eigene Vorveröffentlichungen

Keine Prüfung

10 Jahre

(U)*
DBGM
Gebrauchs-
muster

Marke für Waren,
Dienstleistungen,
Geschäftliche
Bezeichnungen
(Name, Firma),
und Werktitel

 

Prüfung

10 Jahre
alle 10 Jahre
verlängerbar

(R)
TM

*nach der von H.B. Cohausz bewirkten Änderung der DIN 34 und der neuen ISO 16016

Voraussetzung für den Beruf des Patentanwaltes ist ein abgeschlossenes technisches und/oder naturwissenschaftliches Universitätsstudium. An dieses Studium schließt sich eine mindestens einjährige praktische Tätigkeit in der Industrie, beispielsweise als Diplom-Ingenieur, an. Eine Promotion kann als praktische Tätigkeit anerkannt werden. Schließlich ist eine 26-monatige juristische Ausbildung bei einem Patentanwalt oder in einer Industrie-Patentabteilung zu durchlaufen, die mit einer 8-monatigen Ausbildungszeit beim Deutschen Patent- und Markenamt und beim Bundespatentgericht endet und mit dem Patentassessorexamen abschließt. Ein paralleles, speziell für Patentanwaltsbewerber eingerichtetes Jurastudium an der Fernuniversität Hagen ist obligatorisch und kann während der juristischen Ausbildung parallel durchgeführt werden.

 

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Diese Seite wurde zuletzt geändert am 12.07.04/Me um 17:45 Uhr.
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