Patentanwälten ist die Verwertung von Erfindungen gesetzlich untersagt.
Für den Erfinder ergeben sich folgende Problemstellumgen:

1. Ich suche eine Erfindung und möchte sie im eigenen Unternehmen verwerten.

2. Ich habe eine Erfindung geschaffen und möchte sie im eigenen Unternehmen verwerten.

3. Ich habe eine Erfindung geschaffen und möchte sie durch ein fremdes Unternehmen verwerten lassen.

 

1. Erfindungssuche

a) Stellen, die Erfindungen anbieten

Der Deutsche Industrie- und Handelstag DIHT veröffentlicht Erfindungen in der regelmäßig erscheinenden Broschüre "IHK-Technologiebörse". Diese von den Erfindungsinhabern zur Lizenznahme oder zum Kauf angebotenen Erfindungen sind in einer Datenbank des DIHT gespeichert und können bei Ihrer IHK als Broschüre und als PC-Programm bezogen werden.

Das Rationalisierungskuratorium der deutschen Wirtschaft RKW veröffentlicht in der eigenen Verbandszeitschrift "Wirtschaft & Produktivität" in der Rubrik "Kooperations- und Lizenzbörse" regelmäßig Erfindungsangebote.

Die Patentstelle für die deutsche Forschung PST der Frauenhofer Gesellschaft bietet Erfindungen an, die von den Forschungsinstituten, Unternehmen und freien Erfindern stammen.

b) Datenbanken, in denen Erfindungsangebote gespeichert sind:

BUSINESS

Hersteller: Online Information Services GmbH, Kurfürsten-Anlage 6, 69115 Heidelberg

Inhalt: Laufende Angebote und Gesuche von Forschungsideen und -ergebnissen, Erfindungen und neue Technologien, Kooperationen, Forschungs- und Innovationsbedarf, ansprechbereite Experten, verfügbare Laboreinrichtungen in Hochschulen und Forschungszentren, Bereitstellung von Risikokapital.

Sonstiges: Ca. 35.000 Datensätze

RALF

Hersteller: Deutsches Patentamt

Inhalt: Alle Anmeldungen mit Lizenzbereitschaftserklärungen (§ 23 PatG) und alle mitgeteilten Verwertungsgesuche.

Erreichbar: Über DPINFO oder über ein Terminal in der Auslegehalle des Patentamtes in München und Berlin; Online-Abfrage über die Datenbank PATDPA des Hosts STN.

Sonstiges: Ein Lizenzinformationsdienst informiert auf Antrag Interessenten wöchentlich über neue Lizenzbereitschafterklärungen.

TRANSIN

Hersteller: Transovine International beim Französischen Patentamt: Institut National de la Propriété Industrielle (INPI).

Inhalt: Ca. 2000 angebotene Erfindungen aus verschiedenen Ländern

Erreichbar: Online erreichbar beim französischen Host QUESTEL.

c) Erfindermessen

Aktuelle Termine von Erfindermessen finden Sie auf unserer Pinnwand.

 

2. Eigenverwertung

Hilfen zum Verwerten eigener Entwicklungen werden in den Kapiteln PRÜFEN und SCHAFFEN des Buches und Programmes "PATENTE & MUSTER" von H. B. Cohausz gegeben.

Download Lehrprogramm PATENTE & MUSTER

 

3. Fremdverwertung

Beim Anbieten einer eigenen Erfindung an Unternehmen muß folgendes beachtet werden:

a) Es müssen ausführliche Recherchen durchgeführt werden

Einem Unternehmen, dem eine Erfindung angeboten wird, muß der Wert einer Erfindung deutlich gemacht werden. Hierzu gehört auch, Neuheit und Schutzfähigkeit nachzuweisen.

Dies geschieht durch gründliche Recherchen, die vom Inhaber der Erfindung selbst durchgeführt oder in Auftrag gegeben wird. Die Rechercheergebnisse müssen dem Erfindungsangebot beigefügt werden, das dem Unternehmen überreicht wird. Die Rechercheergebnisse helfen zudem beurteilen, ob die Kosten für Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldungen aufgebracht werden sollten.

b) Erst schützen, dann anbieten

Bevor eine Neuentwicklung/Erfindung anderen angeboten wird, muß sie geschützt werden. Andernfalls stellt ein Anbieten eine neuheitsschädliche Veröffentlichung dar, die verhindert, daß die Erfindung später noch zu einem Patent angemeldet werden kann.

Ausnahme: Das Anbieten erfolgt mit einer Geheimhaltungsverpflichtung des interessierten Unternehmers. Diese kann wie folgt lauten: "Hiermit verpflichten wir uns, die angebotene Erfindung geheimzuhalten".

Weitere Ausnahme: Das Anbieten geschah innerhalb von sechs Monaten vor der Anmeldung zu einem Gebrauchsmuster.

Sobald eine Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung beim Patentamt eingereicht wurde, ist eine Veröffentlichung nicht mehr schädlich.

c) Bau eines funktionierenden Prototyps

Zu einer Erfindung/Neuentwicklung sollte unbedingt ein funktionierender Prototyp oder zumindest ein Modell gebaut werden. Dies ist eine wesentliche Hilfe, um Interessenten von der Funktionstüchtigkeit und den Vorteilen einer Erfindung zu überzeugen. Es darf nicht übersehen werden, daß eine angebotene Erfindung nicht nur von Ingenieuren sondern auch von Kaufleuten beurteilt wird. Diese habe oft Schwierigkeiten, in theoretischen Anmeldungsunterlagen und Zeichnungen ein fertiges, marktfähiges Produkt zu sehen.

d) Hochwertige Informationen erstellen

Zu jeder Erfindung/Neuentwicklung, die anderen zur Verwertung angeboten werden soll, muß eine Mappe mit ausführlichen Informationen zusammengestellt werden. Je hochwertiger und "gelackter" (farbig, Hochglanz) diese Informationen sind, desto größer ist die Chance, daß ein Verwerter gefunden wird. Diese Präsentationsunterlagen sollten enthalten:

  • Die vollständige Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung
  • Einen Recherchebericht des Deutschen Patentamtes oder eines anderen guten Rechercheinstitutes
  • Die nächstliegenden Druckschriften des Recherche-Berichtes und weitere Ihnen bekannt gewordenen veröffentlichte Schriften
  • Eine ausführliche, prospektähnliche, "gelackte" Ausarbeitung über Ihre Erfindung mit Farbfotos, Zeichnungen und Diagrammen.

e) Das Anschreiben von Unternehmen

Es müssen die richtigen Unternehmen ausgesucht und planmäßig angeschrieben werden. Zuerst sind die Adressen der Unternehmen zu suchen, die an der Erfindung Interesse haben könnten. Hilfreich sind hierbei überregionale Branchen- und Produktverzeichnisse. Sie finden diese Verzeichnisse in der Bibliothek ihrer IHK. Adressen können auch in Unternehmens- und Produktdatenbanken gefunden werden. Hier helfen Rechercheinstitute als auch IHKs sowie das Buch und Programm "INFO & RECHERCHE" von H.B. Cohausz weiter.

Download Lehrprogramm INFO & RECHERCHE

Nachdem Sie viele Adressen herausgesucht haben, müssen Sie in Ihrem Anschreiben einen Text wählen, der jedem angeschriebenen Unternehmen den Eindruck gibt, daß es allein angeschrieben wurde. Ein Unternehmen wünscht nicht, daß die Konkurrenz von dem Erfindungsangebot Kenntnis erhielt. Deshalb muß jedes Schreiben wie ein einzelnes, individuelles Schreiben aussehen.

Sollte die erste Briefserie nicht zum Erfolg führen, so darf nicht aufgegeben werden. Es sollten weitere Adressen im In- und Ausland gesucht werden. Viele Unternehmen im EG-Binnenmarkt sind an neuen Ideen interessiert.

f) Lizenzvertrag oder Kaufvertrag vereinbaren

Ein Lizenz- oder Kaufvertrag sollte von einem Patent- oder Rechtsanwalt ausgearbeitet werden. Im Buchhandel sind zwar Bücher mit Musterverträgen erhältlich, aber diese Verträge können nur zum Überprüfen der Vollständigkeit eines individuell ausgearbeiteten Lizenz- oder Kaufvertrages dienen.

Weitere Dokumente:
Erfinderleitfaden Teil C: Technische Ideen verwerten
Datenbanken mit Erfindungen / Ideen / Innovationen

 

Zurück zur HOMEPAGE


Diese Seite wurde zuletzt geändert am 03.09.01/Me um 14:45 Uhr.
(c) Cohausz Hannig Dawidowicz & Partner 1998-2001