Patentanwälten ist die Verwertung von Erfindungen gesetzlich untersagt.
Für den Erfinder ergeben sich folgende Problemstellumgen:
1. Ich suche eine Erfindung und möchte
sie im eigenen Unternehmen verwerten.
2. Ich habe
eine Erfindung geschaffen und möchte sie im eigenen Unternehmen verwerten.
3. Ich habe
eine Erfindung geschaffen und möchte sie durch ein fremdes Unternehmen verwerten lassen.
1. Erfindungssuche
a) Stellen, die Erfindungen anbieten
Der
Deutsche Industrie- und Handelstag DIHT
veröffentlicht
Erfindungen in der regelmäßig erscheinenden Broschüre
"IHK-Technologiebörse".
Diese von den Erfindungsinhabern zur Lizenznahme oder
zum Kauf angebotenen Erfindungen sind in einer Datenbank des DIHT gespeichert und können
bei Ihrer IHK als Broschüre und als PC-Programm bezogen werden.
Das
Rationalisierungskuratorium der deutschen Wirtschaft RKW
veröffentlicht
in der eigenen Verbandszeitschrift
"Wirtschaft & Produktivität"
in der Rubrik "Kooperations- und Lizenzbörse" regelmäßig Erfindungsangebote.
Die
Patentstelle für die deutsche Forschung PST
der Frauenhofer
Gesellschaft bietet Erfindungen an, die von den Forschungsinstituten, Unternehmen und
freien Erfindern stammen.
b) Datenbanken, in denen Erfindungsangebote gespeichert sind:
BUSINESS
Hersteller:
Online Information Services GmbH, Kurfürsten-Anlage 6, 69115 Heidelberg
Inhalt: Laufende Angebote und Gesuche von Forschungsideen und
-ergebnissen, Erfindungen und neue Technologien, Kooperationen, Forschungs- und
Innovationsbedarf, ansprechbereite Experten, verfügbare Laboreinrichtungen in Hochschulen
und Forschungszentren, Bereitstellung von Risikokapital.
Sonstiges: Ca. 35.000 Datensätze
RALF
Hersteller:
Deutsches Patentamt
Inhalt: Alle Anmeldungen mit Lizenzbereitschaftserklärungen (§ 23
PatG) und alle mitgeteilten Verwertungsgesuche.
Erreichbar: Über
DPINFO
oder über ein Terminal in der Auslegehalle des Patentamtes in München
und Berlin; Online-Abfrage über die Datenbank PATDPA des Hosts
STN.
Sonstiges: Ein Lizenzinformationsdienst informiert auf Antrag
Interessenten wöchentlich über neue Lizenzbereitschafterklärungen.
TRANSIN
Hersteller: Transovine International beim
Französischen Patentamt:
Institut National de la Propriété Industrielle (INPI).
Inhalt: Ca. 2000 angebotene Erfindungen aus verschiedenen Ländern
Erreichbar: Online erreichbar beim französischen Host
QUESTEL.
c)
Erfindermessen
Aktuelle Termine von Erfindermessen finden Sie auf unserer
Pinnwand.
2. Eigenverwertung
Hilfen zum Verwerten eigener Entwicklungen werden in den Kapiteln
PRÜFEN und SCHAFFEN des Buches und Programmes "PATENTE & MUSTER" von
H. B. Cohausz gegeben.
Download Lehrprogramm PATENTE & MUSTER
3. Fremdverwertung
Beim Anbieten einer eigenen Erfindung an Unternehmen muß folgendes
beachtet werden:
a) Es müssen ausführliche Recherchen durchgeführt werden
Einem Unternehmen, dem eine Erfindung angeboten wird, muß der Wert
einer Erfindung deutlich gemacht werden. Hierzu gehört auch, Neuheit und Schutzfähigkeit
nachzuweisen.
Dies geschieht durch gründliche
Recherchen, die vom Inhaber der
Erfindung selbst durchgeführt oder in Auftrag gegeben wird. Die Rechercheergebnisse
müssen dem Erfindungsangebot beigefügt werden, das dem Unternehmen überreicht wird. Die
Rechercheergebnisse helfen zudem beurteilen, ob die Kosten für Patent- oder
Gebrauchsmusteranmeldungen aufgebracht werden sollten.
b) Erst schützen, dann anbieten
Bevor eine Neuentwicklung/Erfindung anderen angeboten wird, muß sie
geschützt werden. Andernfalls stellt ein Anbieten eine neuheitsschädliche
Veröffentlichung dar, die verhindert, daß die Erfindung später noch zu einem
Patent
angemeldet werden kann.
Ausnahme: Das Anbieten erfolgt mit einer Geheimhaltungsverpflichtung
des interessierten Unternehmers. Diese kann wie folgt lauten: "Hiermit verpflichten
wir uns, die angebotene Erfindung geheimzuhalten".
Weitere Ausnahme: Das Anbieten geschah innerhalb von sechs Monaten vor
der Anmeldung zu einem
Gebrauchsmuster.
Sobald eine Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung beim Patentamt
eingereicht wurde, ist eine Veröffentlichung nicht mehr schädlich.
c) Bau eines funktionierenden Prototyps
Zu einer Erfindung/Neuentwicklung sollte unbedingt ein funktionierender
Prototyp oder zumindest ein Modell gebaut werden. Dies ist eine wesentliche Hilfe, um
Interessenten von der Funktionstüchtigkeit und den Vorteilen einer Erfindung zu
überzeugen. Es darf nicht übersehen werden, daß eine angebotene Erfindung nicht nur von
Ingenieuren sondern auch von Kaufleuten beurteilt wird. Diese habe oft Schwierigkeiten, in
theoretischen Anmeldungsunterlagen und Zeichnungen ein fertiges, marktfähiges Produkt zu
sehen.
d) Hochwertige Informationen erstellen
Zu jeder Erfindung/Neuentwicklung, die anderen zur Verwertung angeboten
werden soll, muß eine Mappe mit ausführlichen Informationen zusammengestellt werden. Je
hochwertiger und "gelackter" (farbig, Hochglanz) diese Informationen sind, desto
größer ist die Chance, daß ein Verwerter gefunden wird. Diese Präsentationsunterlagen
sollten enthalten:
- Die vollständige Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung
- Einen Recherchebericht des Deutschen Patentamtes oder eines anderen guten
Rechercheinstitutes
- Die nächstliegenden Druckschriften des Recherche-Berichtes und weitere Ihnen bekannt
gewordenen veröffentlichte Schriften
- Eine ausführliche, prospektähnliche, "gelackte" Ausarbeitung über Ihre
Erfindung mit Farbfotos, Zeichnungen und Diagrammen.
e) Das Anschreiben von Unternehmen
Es müssen die richtigen Unternehmen ausgesucht und planmäßig
angeschrieben werden. Zuerst sind die Adressen der Unternehmen zu suchen, die an der
Erfindung Interesse haben könnten. Hilfreich sind hierbei überregionale Branchen- und
Produktverzeichnisse. Sie finden diese Verzeichnisse in der Bibliothek ihrer IHK. Adressen
können auch in Unternehmens- und Produktdatenbanken gefunden werden. Hier helfen
Rechercheinstitute als auch IHKs sowie das Buch und Programm "INFO &
RECHERCHE" von H.B. Cohausz weiter.
Download Lehrprogramm INFO & RECHERCHE
Nachdem Sie viele Adressen herausgesucht haben, müssen Sie in Ihrem
Anschreiben einen Text wählen, der jedem angeschriebenen Unternehmen den Eindruck gibt,
daß es allein angeschrieben wurde. Ein Unternehmen wünscht nicht, daß die Konkurrenz
von dem Erfindungsangebot Kenntnis erhielt. Deshalb muß jedes Schreiben wie ein
einzelnes, individuelles Schreiben aussehen.
Sollte die erste Briefserie nicht zum Erfolg führen, so darf nicht
aufgegeben werden. Es sollten weitere Adressen im In- und Ausland gesucht werden. Viele
Unternehmen im EG-Binnenmarkt sind an neuen Ideen interessiert.
f) Lizenzvertrag oder Kaufvertrag vereinbaren
Ein Lizenz- oder Kaufvertrag sollte von einem Patent- oder Rechtsanwalt
ausgearbeitet werden. Im Buchhandel sind zwar Bücher mit Musterverträgen erhältlich,
aber diese Verträge können nur zum Überprüfen der Vollständigkeit eines individuell
ausgearbeiteten Lizenz- oder Kaufvertrages dienen.
Weitere Dokumente:
Erfinderleitfaden Teil C: Technische Ideen verwerten
Datenbanken mit Erfindungen / Ideen / Innovationen