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INTERPAT®Aktuell - Aktuelle rechtliche Informationen - Letzte Aktualisierung am 18.12.2003 Meldungen aus den Jahren 2002 - 2001 - 2000 - 1999 Bitte beachten Sie unseren Haftungsausschluß
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Veröffentlichungen des DPMA ab 2004
Das Patentblatt, Patentdokumente (A-, B-, C-, T- und U-Schriften), das Markenblatt und das Geschmacksmusterblatt werden ab 2004 ausschließlich in elektronischer Form über die amtliche Internetplattform DPMApublikationen veröffentlicht.
PMMA - Individualgebühren Moldawien Moldawien hat mit Wirkung zum 26. Dezember 2003 die Individualgebühren wie folgt geändert:
Serbien und Montenegro Serbien und Montenegro hat seinen 2-Buchstaben-Code von "YU" in "CS" geändert. Deutsches Patent - Patentanmeldeverordnung
Mit Wirkung zum 15. Oktober 2003 ist eine neue Patentverordnung (PatV) in Kraft getreten, wodurch die bestehende Patentanmeldeverordnung außer Kraft gesetzt wurde. Eine wichtige Änderung der Verordnung ist die, dass Patentanmeldungen nun auch elektronisch eingereicht werden können. So wird im §6 (1) der PatV beispielsweise vorgegeben:
Argentinien - neue Klassifikation bei Markeneintragungen In Argentinien ist die Klasseneinteilung verändert worden. Die Dienstleistungen, die bisher in der Klasse 42 eingetragen waren, sind nun in vier Klassen aufgeteilt worden: 42, 43, 44 und 45. Einige Dienstleistungen sind auch in die Klassen 35, 40 und 41 aufgenommen worden. Nähere Informationen zur Umklassifizierung sind unter www.abipcorp.com.ar abzurufen. Elektronische Einreichung von Dokumenten Seit dem 15. Oktober 2003 können elektronische Dokumente in folgenden Verfahren beim DPMA eingereicht werden:
deutsche Hörmarken
Ab dem 15. Oktober 2003 kann ein Sonagramm als Form der grafischen Darstellung einer Hörmarke nicht mehr eingereicht werden. Der § 11 Abs. 2 und 5 MarkenV wurde entsprechend geändert.
DPMA - neue Vordrucke Ab dem 15. Oktober 2003 sollen neue Vordrucke für die Anmeldung von deutschen Schutzrechten verwendet werden. Diese Vordrucke sind unter www.dpma.de/formulare/patent.html abzurufen. MMA und PMMA - Zypern (CY), Iran (IR)
Zypern ist mit Wirkung zum 04. November 2003 dem Madrider Markenabkommen und dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen beigetreten.
MMA - China (CN) China hat mit Wirkung zum 24. Juli 2003 die Erklärung nach Art. 14(2)(d) des MMA zurückgenommen. Das bedeutet, dass China nun auf alle international registrierten Marken erstreckt werden kann. Bisher konnte China nur auf die international registrierten Marken erstreckt werden, die am oder nach dem 04. Oktober 1989 eingetragen worden sind. Der 04. Oktober 1989 ist der Tag, an dem China dem Madrider Markenabkommen beigetreten ist. PMMA - Vereinigte Staaten von Amerika (USA)
Die USA ist mit Wirkung zum 02. November 2003 dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen beigetreten. D.h. dass die USA ab dem genannten Datum in einer IR-Markenanmeldung nach dem PMMA benannt werden kann. Das US-Markenamt kann innerhalb von 18 Monaten ab Eintragung der Marke einen Zurückweisungsbeschluss erlassen.
Japan - geändertes Patentgesetz Mit Wirkung zum 01. April 2004 wird das Japanische Patentgesetz in bezug auf die Gebührenordnung geändert. Gemäß der neuen Gebührenordnung sollen die Anmeldegebühren und die Eintragungs- und Jahresgebühren reduziert und die Amtsgebühren für die Stellung des Prüfungsantrages verdoppelt werden. Insgesamt reduzieren sich dabei die Gesamtkosten für eine durchschnittliche Anmeldung. Protokoll zum Madrider Markenabkommen (PMMA) - USA
Mit Wirkung zum 02. November 2003 wird die USA dem PMMA beitreten. D. h. dass die USA in einer IR-Markenanmeldung nach dem PMMA benannt werden kann.
Indien - neues Patentgesetz In Indien ist am 20. Mai 2003 eine neues Patentgesetz in Kraft getreten. Aufgrund dieses Gesetzes haben indische Patente, die nach dem 20. Mai 2003 erteilt werden, eine Patentlaufzeit von 20 Jahren ab Anmeldetag. EPA - erweiterter europäischer Recherchenbericht
Das Europäische Patentamt hat am 01. Juli 2003 mit dem Pilotprojekt "EESR" (Extended European Search Report - Erweiterter Europäischer Recherchenbericht) begonnen. Dieses Projekt wird für Europäische Erstanmeldungen (d.h. Anmeldungen, die keine Priorität beanspruchen) durchgeführt.
PCT - Ägypten (EG), Botswana (BW) Ägypten ist mit Wirkung zum 06. September 2003 und Botswana (BW) mit Wirkung zum 30. Oktober 2003 dem PCT beigetreten. D. h. ab den genannten Daten können die beiden Staaten in einer PCT-Patentanmeldung bestimmt werden. PCT - Eintritt in die nationale Phase (Dänemark)
Dänemark hat mit Wirkung zum 01. Juni 2003 das Zeitlimit zum Eintritt in die nationale Phase auf 31 Monate ab Prioritätstag geändert. D.h. dass für alle PCT-Patentanmeldungen, die ab dem 01. Juni 2003 angemeldet werden, die nationale Phase in Dänemark erst nach 31 Monaten eingeleitet werden muss, unabhängig davon, ob ein vorläufiger internationaler Prüfungsantrag gestellt wird oder nicht.
HMA - Gabon (GA) Gabon ist mit Wirkung zum 18. August 2003 dem Haager Abkommen über die internationale Hinterlegung gewerblicher Muster oder Modellen (1960er-Fassung) beigetreten. D. h. dass Gabon ab dem genannten Datum in einer internationalen Geschmacksmusteranmeldung benannt werden kann. Haager Abkommen über die internationale Hinterlegung gewerblicher Muster und Modelle (HMA) - Belize (BZ), Georgien (GE), Gabun (GA) Belize ist mit Wirkung zum 12. Juli 2003, Georgien mit Wirkung zum 01. August 2003 und Gabun mit Wirkung zum 18. August 2003 dem HMA beigetreten. Ab dem jeweils genannten Datum können die drei Staaten in einer internationalen Geschmacksmusteranmeldung benannt werden. Haager Abkommen über die internationale Hinterlegung gewerblicher Muster und Modelle (HMA) -Kirgisistan (KG) - Gebühr Neuheitsprüfung
Kirgisistan erhebt ab dem 01. September 2003 die folgenden Gebühren für die Neuheitsprüfung in einer internationalen Geschmacksmusteranmeldung: Taiwan - neues Markengesetz In Taiwan tritt mit Wirkung zum 28. November 2003 ein neues Markengesetz in Kraft. Damit wird es möglich sein, auch in Taiwan eine Markenanmeldung mit mehreren Klassen eintragen zu lassen. PCT - Ägypten (EG) Ägypten ist mit Wirkung zum 06. September 2003 dem Internationalen Vertrag (PCT) beigetreten. Ab diesem Datum kann Ägypten in einer PCT-Patentanmeldung benannt werden. PCT - Eintritt in die nationale Phase Dänemark
Dänemark hat mit Wirkung zum 01. Juli 2003 das Zeitlimit zum Eintritt in die nationale Phase von 21 auf 31 Monate ab Prioritätstag geändert.
Somit muss nur noch bei folgenden Staaten ein vorläufiger internationaler Prüfungsantrag gestellt werden, wenn eine Verlängerung der Frist zum Eintritt in die nationale bzw. regionale Phase auf 30 bzw. 31 Monate erlangt werden soll: Gemeinschaftsmarke Sollte die Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke geplant sein, so sollte eine Anmeldung noch vor dem 31. Oktober 2003 erfolgen, da ab dem 01. November 2003 auch aus nationalen Rechten in denjenigen Ländern widersprochen werden kann, die zum 01. Mai 2004 der Europäischen Union beitreten (Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowenien, Slowakische Republik, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern). PCT - Papua Neu Guinea (PG), Syrien (SY)
Papua Neu Guinea ist mit Wirkung zum 14. Juni 2003 dem Internationalen Vertrag (PCT) beigetreten.
PCT - Eintritt in die nationale Phase (Estland, Südafrika)
Estland hat mit Wirkung zum 01. April 2003 das Zeitlimit zum Eintritt in die nationale Phase von 20 auf 31 Monate ab Prioritätstag geändert. D.h. dass für alle PCT-Patentanmeldungen, deren 20-Monats-Frist zum Einleiten der nationalen Phase am oder nach dem 01. April 2003 abläuft und die nationale Phase noch nicht eingeleitet wurde, in Estland die nationale Phase erst nach 31 Monaten eingeleitet werden muss, unabhängig davon, ob ein vorläufiger internationaler Prüfungsantrag gestellt wird oder nicht.
PMMA - Korea, Niederländischen Antillen Korea ist mit Wirkung zum 10. April 2003 und die Niederländischen Antillen mit Wirkung zum 28. April 2003 dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen beigetreten. PCT - Nicaragua (NI) Nicaragua ist mit Wirkung zum 06. März 2003 dem Internationalen Zusammenarbeitsvertrag (PCT) beigetreten. Ab dem 06. März 2003 kann Nicaragua in einer PCT-Patentanmeldung und im vorläufigen internationalen Prüfungsantrag bestimmt werden. EPÜ - Rumänien (RO) Rumänien ist mit Wirkung zum 01. März 2003 dem EPÜ beigetreten. Ab diesem Datum kann Rumänien in einer Europa-Patentanmeldung benannt werden. Das Erstreckungsabkommen zwischen Rumänien und dem EPÜ endet somit am 01. März 2003. Hong Kong - neues Markengesetz In Hong Kong ist mit Wirkung zum 04. April 2003 ein neues Markengesetz in Kraft getreten. Hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen:
HMA - Kirgisistan (KG) Das HMA (Hager Musterabkommen) ist mit Wirkung zum 17. März 2003 für Kirgisistan in Kraft getreten. Ab dem genannten Datum kann in einer internationalen Geschmacksmusteranmeldung auch Kirgisistan benannt werden. Namensänderung von Jugoslawien Jugoslawien hat seinen Namen in Serbien und Montenegro geändert. Das Länderkürzel "YU" bleibt allerdings bestehen. PCT - Zurücknahmeerklärungen
Zurücknahmeerklärungen in bezug auf eine PCT-Patentanmeldung sollen unbedingt direkt
an das Internationale Büro und nicht an das Anmeldeamt gesandt werden.
Das Internationale Büro empfiehlt, Zurücknahmeerklärungen per Telefax an folgende Nummern
des Internationalen Büros zu senden: EPÜ - Rumänien (RO) Rumänien ist mit Wirkung zum 01. März 2003 dem EPÜ beigetreten. Ab diesem Datum kann Rumänien in einer Europa-Patentanmeldung benannt werden. Das Erstreckungsabkommen zwischen Rumänien und dem EPÜ endet somit am 01. März 2003. Gemeinschaftsgeschmacksmuster Ab dem 01. April 2003 werden Gemeinschaftsgeschmacksmusteranmeldungen beim Harmonisierungsamt akzeptiert. Das Amt nimmt aber schon ab dem 01. Januar 2003 Anmeldungen zum Gemeinschaftsgeschmacksmuster entgegen, die dann den Anmeldetag 01. April 2003 erhalten. PCT - Eintritt in die nationale bzw. regionale Phase Ungarn hat mit Wirkung zum 01. Januar 2003 ebenfalls das Zeitlimit zum Eintritt in die nationale Phase von 21 auf 31 Monate ab Prioritätstag geändert. D.h. dass für alle PCT-Patentanmeldungen, deren 21-Monats-Frist zum Einleiten der nationalen Phase am oder nach dem 01. Januar 2003 abläuft und die nationale Phase noch nicht eingeleitet wurde, in Ungarn die nationale Phase erst nach 31 Monaten eingeleitet werden muss, unabhängig davon, ob ein vorläufiger Prüfungsantrag gestellt wird oder nicht. PMMA - Individualgebühren Benelux Benelux hat seine Individualgebühren ab dem 24. Januar 2003 wie folgt geändert:
PMMA - Individualgebühren Japan
In Japen müssen die Individualgebühren ab dem 01. Januar 2003
in zwei Schritten gezahlt werden:
2. Schritt: Die Individualgebühren für Japan wurden wie folgt festgelegt::
EPÜ - Ungarn (HU)
Ungarn ist mit Wirkung zum 01. Januar 2003 dem EPÜ beigetreten.
Damit kann Ungarn seit dem 01. Januar 2003 in einer Europäischen
Patentanmeldung benannt werden. Meldungen aus den Jahren 2002 - 2001 - 2000 - 1999 Bitte beachten Sie unseren Haftungsausschluß |
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