Kleines Lexikon des Gewerblichen Rechtsschutzes

Rechtsschutz, gewerblicher

Begriff für den Schutz gewerblich-geistiger Leistungen. Hierzu gehören das Patent-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster-, Halbleiterschutz-, Sortenschutz- und Markenrecht sowie Teile des Wettbewerbrechts. Diese Rechte gelten jeweils nur national. Der internationale gewerbliche Rechtsschutz wird durch eine größere Anzahl von Verträgen, u.a. durch die Pariser übereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums -PVü-, durch das Madrider Markenabkommen (Marken, Internationale Registrierung), durch die VO des Rates der EU über die Gemeinschaftsmarke (Gemeinschaftsmarke), durch das Haager Musterabkommen (Geschmacksmuster), durch das Europäische Patentübereinkommen (Europäisches Patent), durch das Gemeinschaftspatentübereinkommen (Gemeinschaftspatent) und durch den Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT, Internationale Patentanmeldung) geregelt.

Literatur:

  • Fischer, F.B.: Grundzüge des gewerblichen Rechtsschutzes
  • Nirk, R.: Gewerblicher Rechtsschutz

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